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Zehn Jahre Haft für Mann wegen Tötung von Nebenbuhler auf offener Straße in Berlin
Wegen der Tötung des neuen Freunds seiner Expartnerin auf offener Straße ist ein 40-jähriger Mann vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte seinem Nebenbuhler im Bezirk Neukölln mit einem Teppichmesser eine 21 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt hatte, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat am Montag sagte.
Die Tat ereignete sich am Abend des 9. Augusts 2024. Wenige Tage zuvor sei das spätere Opfer in die Wohnung der Exfreundin des Angeklagten gezogen, sagte Dobrikat in der Urteilsbegründung. Dies habe der Angeklagte mitbekommen, weil seine Eltern im selben Haus im Erdgeschoss wohnten und er diese oft besucht habe.
Dort habe er sich auch am Tattag aufgehalten, sagte der Richter. Als der Angeklagte gesehen habe, dass der neue Freund seiner Expartnerin das Haus verlassen habe, um einkaufen zu gehen, sei er dem 34-Jährigen gefolgt und habe ihn provoziert. Während der lautstarken Auseinandersetzung auf dem Gehweg habe der Angeklagte schließlich das Teppichmesser gezogen und dem Opfer einen bis zu drei Zentimeter tiefen Schnitt vom Ohr bis zum Brustbein versetzt.
Dabei habe er die linke Halsvene durchtrennt, so dass das Opfer sofort stark geblutet habe, sagte Dobrikat. Obwohl die alarmierte Polizei Ersthilfe leistete und der Mann ins Krankenhaus gebracht wurde, starb er drei Tage später wegen des hohen Blutverlusts an multiplem Organversagen.
Die Mordmerkmale der Heimtücke oder der niedrigen Beweggründe seien nicht mit Sicherheit feststellbar gewesen, sagte der Richter. Weder sei bewiesen, dass der Angeklagte planvoll gehandelt, noch dass er den Mann aus übersteigerter Eifersucht getötet habe. Er habe selbst angegeben, dass ihm die Beziehung nicht so wichtig gewesen sei, was könne nicht zweifelsfrei widerlegt werden könne, sagte Dobrikat. Der Angeklagte sei deshalb wegen Totschlags, nicht wegen Mordes verurteilt worden.
Die Kammer gehe aber davon aus, dass der Angeklagte sauer gewesen und mit der Situation, dass seine Exfreundin einen neuen Partner hatte, nicht klar gekommen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe deshalb die Situation heraufbeschworen und sein Opfer provoziert.
Zu seinen Gunsten sei gewertet worden, dass er offenbar spontan gehandelt habe und selbst nach der Tat erschüttert gewesen sei. Er habe sich selbst bei der Polizei gestellt und später den Angehörigen des Opfers einen Brief geschrieben, sagte Dobrikat.
Allerdings sei die Kammer überzeugt, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt habe. Die Angaben des Angeklagten, dass das Opfer ihm hinterhergelaufen sei und ihn provoziert sowie geschlagen habe, sei nicht plausibel - ebenso wenig wie die Aussage, der Angeklagte sei nur deshalb nach draußen gegangen, um für seinen Kanarienvogel Stöckchen zu sammeln, bei Regen und ohne Schirm.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte unter Verweis auf die angebliche Notwehr auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen ein Strafmaß von zehn Jahren beantragt. Dem folgte das Gericht.
E.Flores--AT