-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
Gericht: Abmahnung von Universitätsmitarbeiter wegen Aufrufs zu Aktionstag rechtens
Die Abmahnung eines Mitarbeiters der Freien Universität Berlin (FU) wegen eines Aufrufs zu einem Aktionstag ist rechtens. Eine Klage auf Entfernung der Abmahnung wies das Arbeitsgericht Berlin ab, wie es am Montag mitteilte. Bei dem im Internet veröffentlichen Aufruf handle es sich um eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte Schmähkritik.
Der Mitarbeiter ist freigestelltes Personalratsmitglied und Vorstandsmitglied in einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Verdi-Betriebsgruppen begleiten unter anderem die Arbeit von Betriebs- und Personalräten. Ende Januar 2024 veröffentlichte der Arbeitnehmer den Aufruf auf der Webseite der Betriebsgruppe.
Darin hieß es, die FU halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigten aus und bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Auch sei ihr gewerkschaftliche Organisation ein Dorn im Auge. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.
Daraufhin erteilte die FU dem Arbeitnehmer eine Abmahnung, weil der Aufruf ehrverletzende Kritik enthalte, die eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis darstelle. Dies war aus Sicht des Arbeitsgerichts rechtens. Demnach besteht hinreichender Bezug zum Arbeitsverhältnis der Parteien.
Der Mitarbeiter habe daher seine sogenannte Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis verletzt, hieß es. Zudem fehlten für die Vorwürfe Anhaltspunkte in der Realität. So sei etwa die Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten im öffentlichen Dienst üblich.
Das Urteil fiel den Angaben zufolge bereits am 5. Dezember. Der Kläger kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
E.Flores--AT