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BGH entscheidet über Schadenersatz nach Pleite von Metzgerei wegen Listerienwarnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (10.30 Uhr) seine Entscheidung im Fall der Insolvenz der bayerischen Großmetzgerei Sieber. In einer Probe Bauchspeck waren im Jahr 2016 Listerien gefunden worden. Diese Bakterien können schwere Krankheiten auslösen. Das bayerische Verbraucherschutzministerium warnte vor dem Verzehr der Sieber-Produkte, ordnete einen Rückruf an und untersagte vorübergehend die Produktion. (Az. III ZR 24/23)
Das überlebte die Firma nicht: Einige Monate später wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter verklagte Bayern auf fast elf Millionen Euro. Die Behörden hätten nicht unterschiedslos vor allen Sieber-Produkten warnen dürfen, findet er. Das Oberlandesgericht München entschied 2023, dass die Behörden grundsätzlich gegen Sieber vorgehen mussten. Allerdings hätten sie ungefährliche Produkte von der Warnung ausnehmen müssen. Ob dieses Urteil Bestand hat, soll der BGH nun entscheiden.
F.Wilson--AT