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Münchner Urteil wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig
14 Monate nach dem Urteil des Landgerichts ist die Verurteilung eines Münchners zu einer Haftstrafe wegen des Totschlags an seiner Frau und seiner Stieftochter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler und verwarf deswegen am Mittwoch die Revisionen von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Leichen der beiden Opfer waren nie gefunden worden. (Az. 1 StR 309/21)
Deswegen verurteilte das Landgericht München I den Mann im Februar 2021 nicht wegen Mordes, sondern wegen zweifachen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Es war zwar angesichts von Blutspuren und Zeugenhinweisen davon überzeugt, dass der Angeklagte die Frau und das Mädchen getötet hatte. Den genauen Tatablauf konnte es aber nicht rekonstruieren.
A.Williams--AT