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Viereinhalb Jahre Haft für Beinahe-Enthauptung von Vater in Rheinland-Pfalz
Weil er seinen Vater tötete und dabei fast enthauptete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal einen 57-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen Totschlags im minderschweren Fall schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Vater Ende Dezember in Neustadt an der Weinstraße tötete.
Zuerst würgte der Angeklagte den im Bett liegenden 88-Jährigen. Als dieser noch lebte, trennte der 57-Jährige ihm laut Urteil mit einem Küchenmesser den Kopf fast komplett ab. Der 88-Jährige erstickte und verblutete.
Ursprünglich war der Sohn wegen Mordes aus Grausamkeit angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft von schweren Schmerzen für den Vater während der Tat ausging. Ein Gutachten kam aber zu dem Schluss, dass er keine über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen erleiden musste. Deswegen bewertete die Kammer die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die schließlich wegen Totschlag in einem minder schweren Fall sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte wegen des gleichen Vorwurfs auf vier Jahre und zwei Monate Haft. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.
W.Morales--AT