-
Börsengang von Halbleiterkonzern SK Hynix an der Nasdaq erwartet
-
Bellevue-Sanierung: Steinmeier nimmt Amtsgeschäfte am Spreebogen auf
-
Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab
-
Bundesrat stimmt über Vorrang für schnelles Bauen und Recht auf Reparatur ab
-
Bundestag und Bundesrat sollen neues Heizungsgesetz verabschieden
-
Wadephul empfängt slowenischen Kollegen Kajzer in Berlin
-
Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Mindestens zwölf Tote bei Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform
-
Sechs Tote durch Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Trump-Regierung will Abgasnormen für Lastwagen aufweichen
-
Marokko geknickt: "Müssen Köpfe hochnehmen"
-
Schlag auf die Ferse, aber: Mbappé "geht es gut"
-
Trump und Netanjahu beraten per Telefon über Iran-Krieg
-
Traumtor nach Elfmeter-Patzer: Mbappé lässt Frankreich jubeln
-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
Union wertet Wahlrechtsurteil als "Klatsche" für die Ampel-Regierung
Die Union wertet das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts als Erfolg. Mit der Entscheidung habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition "im Sinne unserer Klage in Teilen als verfassungswidrig eingestuft", schrieb CDU-Chef Friedrich Merz am Dienstag im Onlinedienst X. "Der Versuch der 'Ampel', politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert."CSU-Chef Markus Söder wertete seinerseits das Urteil als "Klatsche" für die Ampel-Regierung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition am Dienstag zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten die darin beschlossene Streichung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Söder betonte, "mit Kernanliegen Recht bekommen" zu haben. "Das ist ein klarer Erfolg für Bayern und die CSU", schrieb er auf X. "Die versuchte Wahlmanipulation der 'Ampel' ist entlarvt und verworfen worden."
Söder bezeichnete als "Wermutstropfen" die Billigung der sogenannten Zuteilung durch Karlsruhe, wonach den Direktmandaten eine ausreichende Zahl an Zweitstimmenmandaten gegenüberstehen muss. "Wir bedauern dieses Minus an direkter Demokratie", schrieb Söder. Er kündigte an, die Zuteilung "wieder ändern" zu wollen. Das sei "eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung".
Auch der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, wertet das Urteil als Erfolg. "Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt", erklärte er. "Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert."
Der CDU-Politiker Thorsten Frei kritisierte nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten und bot der Ampel-Koalition an, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln. "Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren. Allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug", sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt", warnte Frei. "Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden."
Die AfD bewertete die Folge des Urteils als positiv, dass der Bundestag nun nicht mehr weiter wachsen soll. "Eigentlich wird der Bundestag nun von 598 auf 630 vergrößert, was wir freilich ablehnen. Tatsächlich hat er aber zur Zeit 734 Mitglieder und hätte noch größer werden können", erklärte der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner. "Im Ergebnis also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weitere Reform- und Verkleinerungsschritte müssen aber folgen."
H.Romero--AT