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BGH hebt Freispruch für Mutter nach Sektenmord an Vierjährigem vor 36 Jahren auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall eines Sektenmords an einem Vierjährigen vor fast 36 Jahren den Freispruch für die Mutter des Jungen aufgehoben. Die Entscheidung wurde wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung verworfen, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Damit war die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch erfolgreich.
Das Landgericht im hessischen Hanau hatte die Frau im November vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, ihren Sohn im August 1988 in einem über dem Kopf zugeschnürten Sack schlafen gelegt zu haben. Dann habe sie ihn in der Obhut der Sektenanführerin gelassen, die ihm nach dem Leben getrachtet habe. Das Kind erstickte an seinem Erbrochenen.
Das Landgericht sprach die Mutter aus Mangel an Beweisen frei. Begründet wurde das damit, dass nicht bewiesen sei, dass die Mutter den Sack zugeschnürt habe. Laut BGH begründete das Gericht diese Annahme nicht rechtsfehlerfrei. Die Ergebnisse einer Überwachung ihrer Telekommunikation sei nicht ausreichend gewürdigt worden.
Über den Fall muss nun das Landgericht Frankfurt am Main entscheiden. Der Fall hat bereits eine lange Geschichte. Er kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen überhaupt ans Licht. Im September 2020 wurde die Sektenanführerin in Hanau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen sie im Mai 2022 jedoch wegen eines Rechtsfehlers auf und verwies das Verfahren nach Frankfurt. Am dortigen Landgericht wurde sie im November 2023 in einem neuen Verfahren erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
A.Anderson--AT