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EU-Staaten müssen Eltern von Flüchtlingen keinen internationalen Schutz gewähren
EU-Staaten sind nicht dazu verpflichtet, Eltern von anerkannten minderjährigen Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren. Lediglich der Familienverband müsse gewahrt werden, etwa durch einen Aufenthaltstitel für die Eltern, bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging in den Fällen um Menschen aus dem westafrikanischen Guinea, die nach Belgien kamen und selbst nicht die Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllten. (Az. C-374/22 u.a.)
Unter Verweis auf ihre als Flüchtlinge anerkannten Kinder fochten sie die Ablehnung ihrer Anträge an. Der belgische Staatsrat fragte den EuGH, wozu das EU-Recht die Mitgliedsstaaten verpflichte. Dieser antwortete nun, dass Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus sich nicht abgeleitet auf Angehörige erstreckten, die selbst nicht die Voraussetzungen erfüllten.
W.Moreno--AT