-
Kontroverse Debatte über Kassen-Reform vor Abstimmung im Bundestag
-
Waldbrand in Spanien: Mindestens elf Tote und 19 Vermisste
-
Getöteter iranischer Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Ausgebüxte Pferde fressen sich in Niedersachsen durch Maisfeld
-
Männer als Mäuse: Kaulitz-Brüder für liebevollere Ansprache
-
Weiterer Schlag gegen Betrugsnetzwerk in Autohandel mit hohem Millionenschaden
-
Bundestag beschließt Abstimmung über Heizungsgesetz am Freitag
-
Bayerns Ministerpräsident Söder verteidigt harte Einschnitte durch GKV-Reform
-
13-Jähriger in Baden-Württemberg stirbt bei Zusammenstoß mit Auto
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Festnahme
-
Ausbau der Infrastruktur als Nato-Ziel: Studie sieht Potenzial für Millionen Jobs
-
Pogacar happy nach Statement-Sieg - Vingegaard gibt nicht auf
-
Becker über Zverev: "Chance seines Lebens"
-
Vor Bundesratsabstimmung zum Sexualstrafrecht: Hubig wirbt für "Nur Ja heißt Ja"
-
Zwölf Tote bei Waldbrand in Andalusien - Womöglich Stromleitung verantwortlich
-
US-Medien: Israel informiert Trump über "konkreten" iranischen Mordplan
-
Börsengang von Halbleiterkonzern SK Hynix an der Nasdaq erwartet
-
Bellevue-Sanierung: Steinmeier nimmt Amtsgeschäfte am Spreebogen auf
-
Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab
-
Bundesrat stimmt über Vorrang für schnelles Bauen und Recht auf Reparatur ab
-
Bundestag und Bundesrat sollen neues Heizungsgesetz verabschieden
-
Wadephul empfängt slowenischen Kollegen Kajzer in Berlin
-
Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Mindestens zwölf Tote bei Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform
-
Sechs Tote durch Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Trump-Regierung will Abgasnormen für Lastwagen aufweichen
-
Marokko geknickt: "Müssen Köpfe hochnehmen"
-
Schlag auf die Ferse, aber: Mbappé "geht es gut"
-
Trump und Netanjahu beraten per Telefon über Iran-Krieg
-
Traumtor nach Elfmeter-Patzer: Mbappé lässt Frankreich jubeln
-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
Ermordung von Einstein-Angehörigen: Journalist darf Ermittlungsakten einsehen
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal muss einem britischen Journalisten und Autoren einem Gerichtsurteil zufolge detailliert Einsicht in ihre Ermittlungsakten zum Fall von drei im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten erschossenen Angehörigen des Physiknobelpreisträgers Albert Einstein gewähren. Wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße am Montag mitteilte, gab es am 7. November einer entsprechenden Klage des Schriftstellers Thomas Harding gegen die Behörde statt. (Az. 5 K 75/23.NW)
Ein Anspruch auf Akteneinsicht sei generell zwar nur in Ausnahmefällen zu gewähren, im konkreten Fall seien die Bedingungen aber erfüllt, erklärte das Gericht. Weder etwaige schutzwürdige private Interessen noch der hohe Bearbeitungsaufwand für die betroffene Staatsanwaltschaft stünden einem Anspruch angesichts des "überragenden öffentlichen Interesses an der historischen Aufarbeitung der Morde an der Familie Einstein" entgegen.
Dem Verfahren komme zudem "nicht zuletzt eine hohe Symbolkraft im Hinblick auf zahlreiche weitere Verbrechen der Wehrmacht in Italien zu, deren Opfer in der Öffentlichkeit namenlos geblieben seien", betonte das Gericht. Auch bestehe international ein großes Interesse daran, die Vorgehensweise der Justizbehörden beim Versuch der Aufarbeitung von Wehrmachtsverbrechen "am konkreten Beispiel transparent zu machen". Auch der Umfang der Anfrage, die auf komplette Akteneinsicht ziele, sei im vorliegenden Fall berechtigt.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Ermordung der Ehefrau und zweier Töchter von Einsteins Cousin Robert Einstein durch unbekannte deutsche Soldaten in Italien im August 1944. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelte zeitweise gegen einen früheren Hauptmann und weitere Angehörige einer Wehrmachtseinheit. Sie stellte dieses Verfahren aber 2014 mit der Begründung ein, es bestehe kein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten gegen die Beschuldigten. Um die Akten zu diesen Ermittlungen geht es nun.
Albert Einstein, der von 1879 bis 195 lebte, stammte aus einer deutsch-jüdischen Familie. Er lebte zunächst in der Schweiz sowie in Deutschland, das er nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 jedoch verließ. Danach ließ er sich in den USA nieder. Robert Einstein lebte mit seiner Familie in Italien bei Florenz. Italien war mit Nazi-Deutschland verbündet, schloss später aber einen Waffenstillstand mit den Alliierten und wurde von Deutschland besetzt.
Im Zuge der damaligen Ereignisse, in denen Wehrmachtsoldaten in Italien zahlreiche Kriegsverbrechen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung verübten, wurden auch Robert Einsteins Ehefrau und dessen Töchter von Militärangehörigen getötet. Robert Einstein war zur Tatzeit abwesend.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wies den Antrag auf Akteneinsicht von Harding, den dieser mit presserechtlichen Auskunftsansprüchen begründete, zurück. Sie verwies dabei nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Neustadt auf die in den Akten befindliche große Zahl personenbezogener Daten. Eine Bereinigung sei daher mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.
H.Gonzales--AT