-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen
Der Amokläufer von Heidelberg, der im Januar in der Universität der Stadt eine Studentin und sich selbst erschoss sowie drei weitere Menschen verletzte, ist Erkenntnissen der Ermittler zufolge ein Einzeltäter ohne sozialen Bindungen gewesen. Es habe keine Mittäter, bewussten Helfer oder Anstifter gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Rund sieben Wochen nach der Tat stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss.
Das Motiv des 18-Jährigen blieb unklar. Es spreche aber einiges dafür, dass er sich mit der Tat für eine in seiner Vorstellung erlittene Kränkung habe rächen wollen. 2018 und 2019 habe er sich wegen akuter Suizidvorstellungen stationär psychiatrisch behandeln lassen. Ihm wurden mehrere psychiatrische Störungen diagnostiziert, darunter eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Diese sei mit einer starken Verminderung des Selbstwertgefühls einhergegangen. Dieser Hass gegen sich selbst und Andere könne als maßgeblicher Grund für die Tat angesehen werden. Es sei plausibel, dass sich der 18-Jährige im Verlauf seines ersten Semesters an der Universität Heidelberg grundlegend missverstanden gefühlt haben könnte.
Eine Beziehung zu seinen Opfern konnte nicht festgestellt werden. Es habe auch keinen konkreten Tatanlass gegeben. Die Tat habe er seit spätestens Ende Dezember geplant.
Hinweise für ein rechtsradikales Motiv ergaben sich nicht. Der 18-Jährige habe sich 2019 einmalig für eine Fördermitgliedschaft in der rechtsextremen Kleinpartei Der III. Weg interessiert, sie aber nie erhalten. Weitere Kontakte in die rechte Szene hatte er nicht. Es gebe keine Hinweise, dass eine Sympathie mit rechtsextremen Ideologien Anlass des Amoklaufs gewesen sein könnte.
Anfang Januar habe er einen privaten Waffenverkäufer aus Wien kontaktiert. Ihm gegenüber gab sich der 18-Jährige als angehender Jäger aus. Mitte Januar kam es in einem Wiener Waffengeschäft zum Kauf von insgesamt drei Waffen, eine davon kaufte er von dem privaten Verkäufer.
Zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe an den Käufer muss laut österreichischem Waffgengesetz eine dreitägige "Abkühlphase" liegen. In Bezug auf die Waffe, mit der der Täter in den Hörsaal schoss, sei diese Wartezeit nicht vollständig eingehalten worden. Das österreichische Waffenrecht sieht allerdings keine Sanktion im Fall eines solchen Verstoßes vor.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt jedoch gegen den Inhaber des Waffengeschäfts und seinen Mitarbeiter wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Nach Ansicht der Ermittler wäre der Täter bei korrekter Einhaltung der "Abkühlphase" zum Tatzeitpunkt nicht im Besitz der Waffe gewesen und hätte die Tat nicht in der gegebenen Art und Weise ausführen können.
Der 18-Jährige hatte Ende Januar an der Heidelberger Universität während einer Vorlesung eine 23-jährige Studentin erschossen. Der Amokläufer verletzte zudem drei weitere Studierende durch Schüsse. Anschließend beging der Kommilitone der attackierten Studenten im Außenbereich der Hochschule Suizid.
M.O.Allen--AT