-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen
Auf Antrag Kiews befasst sich der Internationale Gerichtshof (IGH) seit Montag mit den Völkermord-Vorwürfen im Ukraine-Krieg. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen. Vor allem aber geht sie gegen Moskaus Argument vor, der Einmarsch in die Ukraine sei notwendig gewesen, um einen "Völkermord" an den russischsprachigen Einwohnern im Osten des Landes zu verhindern. Russische Vertreter blieben der Anhörung fern.
Das Gericht bedaure, dass kein Vertreter Russlands zur mündlichen Verhandlung erschienen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Der russische Botschafter Alexander Schulgin habe dem Gericht mitgeteilt, dass seine Regierung nicht beabsichtige, an der Verhandlung teilzunehmen.
Der Vertreter der Ukraine am Gerichtshof in Den Haag, Anton Korynewytsch, kritisierte die russische Entscheidung. "Die Tatsache, dass die Sitze Russlands leer bleiben, spricht Bände. Sie sind nicht hier im Gerichtssaal, sondern auf einem Schlachtfeld und führen einen aggressiven Krieg gegen mein Land", sagte er. "Das ist Russlands Art, Streitigkeiten zu lösen."
Kiew hatte die Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage. Kiew fordert zudem, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.
"Lassen Sie uns unseren Streit wie zivilisierte Nationen beilegen", plädierte Korynewytsch am Montag und wandte sich dann direkt an Moskau: "Legen Sie Ihre Waffen nieder und legen Sie Ihre Beweise vor".
Richterin Donoghue sagte den für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte. Das Gericht werde "so schnell wie möglich" über den Antrag der Ukraine entscheiden. Derartige Zwischenentscheidungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefällt. Bis zu einem endgültigen Urteil können Jahre vergehen.
Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.
Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.
P.A.Mendoza--AT