-
Dank Bellingham und Kane: England gewinnt Thriller gegen Mexiko
-
Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2027
-
Klopp über "Causa Balogun": "Das stellt alles infrage"
-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
Gericht in Ingolstadt verhandelt Raserprozess nach tödlichem Unfall neu
Fast vier Jahre nach einem tödlichen Unfall auf einer Autobahn in Bayern verhandelt das Landgericht Ingolstadt seit Dienstag erneut gegen einen heute 26 Jahre alten Angeklagten. Das Gericht verurteilte den Mann bereits im April 2022 wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil wenige Monate später jedoch auf.
Wie das Landgericht laut dem BGH bereits festgestellt hatte, war der Angeklagte am 20. Oktober 2019 mit seinem 575 PS starken Sportwagen auf der Bundesautobahn 9 bei Ingolstadt unterwegs. Dabei fuhr er trotz eines Tempolimits von 100 Stundenkilometern mehr als 230 Kilometer pro Stunde.
Als vor ihm ein 22-jähriger Autofahrer mit rund 120 Stundenkilometern auf die linke Spur wechselte, fuhr der Angeklagte in das Heck des Wagens. Durch den Zusammenprall wurde das Auto des 22-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Der Mann starb kurze Zeit später.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts nach Revision der Verteidigung und des Nebenklägers, der eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatte, auf. Der Senat beanstandete, dass das Landgericht bei dem Angeklagten zwar einen Gefährdungsvorsatz bejahte, einen Tötungsvorsatz aber ausschloss.
Laut einem Sprecher des Landgerichts soll die Kammer nun über die Frage neu entscheiden, ob der Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Juli an.
O.Gutierrez--AT