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Caterer muss bei wegen Corona abgesagter Hochzeit Anzahlung voll zurückzahlen
Hat ein Paar seine vor der Pandemie geplante Hochzeitsfeier wegen Corona abgesagt, muss der Caterer laut einem Urteil eine bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückzahlen. Das Brautpaar dürfe in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Donnerstag. Zur Begründung hieß es, die Pandemie und ihre Folgen seien bei Vertragsabschluss Anfang 2020 nicht vorhersehbar gewesen. (Az. 8 O 198/21)
Anfang Januar 2020 hatte das Paar mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Ausrichtung der Feier im Mai 2020 inklusive Essen und Trinken für rund hundert geladene Gäste geschlossen. Es überwies mehr als 6000 Euro als Anzahlung an den Caterer, was etwa die Hälfte der vereinbarten Kosten war. Wegen der Pandemie konnte die Feier nicht stattfinden - sie wurde erst auf 2021 verlegt und wegen der damals geltenden Bundesnotbremse schließlich abgesagt.
Die Anzahlung wollte das Unternehmen nicht zurückzahlen. Jedoch hat das Paar einen Anspruch darauf, wie die Richter entschieden. Hätte das Paar vorhergesehen, dass wegen der Auflagen eine Feier im Innenbereich über viele Monate hinweg nicht möglich sein wird, hätte es den Vertrag nicht abgeschlossen. Auf die Möglichkeit, draußen zu feiern, müsse es sich nicht verweisen lassen. Ein weiteres Abwarten hielten die Richter für nicht zumutbar.
H.Gonzales--AT