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Frankreichs Premierministerin will erneut Gesetz ohne Abstimmung verabschieden
Die französische Regierung hat zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen einen Joker gezogen, um ein Gesetz ohne Abstimmung durchzusetzen. Nach dem Haushalt für das kommende Jahr will die Regierung auch die Finanzierung der Sozialversicherung mit Hilfe des Artikels 49.3 verabschieden. "Wir können nicht das Risiko eingehen, dass der Gesetzentwurf erneut abgelehnt wird", sagte Premierministerin Elisabeth Borne am Donnerstag in der Nationalversammlung.
Die Regierung kann sich in einer Sitzungsperiode bei zwei verschiedenen Gesetzen auf den Artikel 49.3 berufen. Dieser erlaubt es, ein Gesetz ohne Abstimmung zu verabschieden. Die Regierung muss allerdings mit einem Misstrauensvotum rechnen. Sowohl die links- als auch die rechtspopulistische Opposition kündigten jeweils einen eigenen Misstrauensantrag an.
Diese haben jedoch wenig Aussicht auf Erfolg, da die beiden Parteien ihre Anträge gegenseitig nicht unterstützen wollen. Auch die konservativen Republikaner lehnen sie voraussichtlich ab.
Voraussichtlich werden die Abgeordneten der Nationalversammlung am Montag über die Misstrauensanträge debattieren. Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung sieht unter anderem ein deutlich geringeres Defizit vor, da die Kosten für die Corona-Pandemie sinken. Gerechnet wird mit 6,8 Milliarden Euro in 2023. Im laufenden Jahr dürfte es bei 17,8 Milliarden Euro liegen.
Der Artikel 49.3 der französischen Verfassung gilt als ein Joker, der unter Umständen einen hohen politischen Preis kostet - wenn nicht den Sturz der Regierung, so doch einen Imageverlust in der öffentlichen Meinung. Seit der Parlamentswahl hat das Regierungslager seine absolute Mehrheit verloren.
H.Romero--AT