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Industrie begrüßt umstrittene Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Reiche
Die deutsche Industrie hat die umstrittenen Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßt. "Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket setzt die Bundesregierung wichtige und lange überfällige Impulse für ein effizientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem", erklärte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Mittwoch. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das sogenannte Netzpaket sollten später im Bundeskabinett verabschiedet werden.
In beiden Gesetzen geht es im Wesentlichen darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig stärker den Marktregeln zu unterwerfen. Mit der EEG-Reform soll unter anderem die Förderung kleiner Solaranlagen entfallen. Das Netzpaket soll den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen steuern, indem Netzgebiete mit Engpässen als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden. Die Konditionen für den Anlagenbau dort würden dann weniger günstig ausfallen.
Beim EEG begrüßt der BDI den Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen. Betreiber von Kleinanlagen werden hingegen benachteiligt, weil sie künftig ihren Strom selbst vermarkten sollen. Auch die Solarbranche begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass dafür die systemischen Voraussetzungen noch fehlen. Industrievertreter Lösch sieht hingegen "die richtigen Anreize, um die Kosten des Gesamtsystems zu senken und erneuerbare Energien systemdienlicher einzusetzen".
"Auch das Netzpaket weist in die richtige Richtung", erklärte er weiter. "Es schafft Anreize, neue Anlagen verstärkt dort anzuschließen, wo die Netze zusätzliche Einspeisung aufnehmen können."
Erste Vorschläge von Reiche hier waren jedoch auf heftige Kritik gestoßen. Der Maschinenbau etwa befürchtet ein deutliches Ausbremsen des Zubaus neuer Windanlagen. Der Gesetzesentwurf, der nun im Kabinett beraten wird, wurde dahingehend verändert, dass neue Anlagen in "kapazitätslimitierten" Gebieten nicht mehr gänzlich ohne Entschädigung für die Betreiber abgeschaltet werden können. Die Entschädigung wird nur reduziert.
Zugleich soll jedoch die Wirkleistung neuer Anlagen begrenzt werden, um Überlastungen der Netze zu verhindern. Der BDI kritisierte dies: "Entscheidend ist, nur eines der beiden Instrumente auszuwählen und dieses so auszugestalten, dass es unverhältnismäßige Belastungen für Projekte vermeidet."
K.Hill--AT