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Klagen gegen neue Autobahnabschnitte im Norden und Osten scheitern vor Bundesgericht
Zwei Klagen gegen neue Autobahnabschnitte sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Richterinnen und Richter in Leipzig erklärten am Mittwoch die Klage eines Fährunternehmens gegen einen Abschnitt der sogenannten Küstenautobahn nahe der Elbe für unzulässig. Außerdem wies es die Klage des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) gegen die Westumfahrung Halle in Sachsen-Anhalt ab. (Az. 9 A 9.25 und 9 A 21.24)
Das Fährunternehmen wandte sich gegen das Autobahnkreuz Kehdingen, das einen geplanten Elbtunnel der A 20 zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit der A 26 verbinden soll. Die Fähren fahren nur einige Kilometer flussaufwärts, das Unternehmen fürchtet um seine Existenz.
Das Autobahnkreuz im Landesinnern konkurriert aber nicht mit der Fährroute, wie das Gericht nun erklärte. Über den Elbtunnel selbst sei bereits entschieden. Das Kreuz könne keine Rechte der Firma verletzen - sie ist darum nicht klagebefugt.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Klage des Nabu-Regionalverbands Halle/Saalekreis gegen den Bau der A 143 zwischen Halle-Neustadt und Halle Nord. Dieser schon seit mehr als 20 Jahren angedachte Abschnitt soll frühestens im Jahr 2030 die A 38 und die A 14 verbinden und so den Doppelautobahnring um Halle in Sachsen-Anhalt und Leipzig in Sachsen vervollständigen.
Der Nabu kritisierte, dass die Auswirkungen auf ein geschütztes Gebiet nicht ausreichend geprüft worden seien. Es handelt sich um die Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle, ein Flora-Fauna-Habitat, das von der neuen Trasse gequert wird.
Das Gericht beurteilte die Lage aber nun anders als die Umweltschützer und wies ihre Klage ab. Die Behörde prüfte die Auswirkungen und notwendige Ausgleichsmaßnahmen demnach ausreichend. Einen Verstoß gegen die Pflicht zum Schutz der natürlichen Lebensräume sah das Gericht nicht.
Ch.Campbell--AT