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Kartellamtschef erwartet Entlastung durch Tankrabatt - Überprüfung im Nachhinein
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, geht davon aus, dass die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben. Wenn sie es nicht tun, könne das Kartellamt aber auch nicht sofort gegen sie vorgehen, sagte Mundt am Freitag dem Sender RBB. Kartellrechtliche Überprüfungen werde es erst im Nachhinein geben.
Für den Tankrabatt soll die Mineralölsteuer auf Diesel und Benzin zum 1. Mai um 17 Cent pro Liter sinken. Im Bundestag und Bundesrat waren am Freitag abschließende Abstimmungen darüber angesetzt. Mundt sagte dazu, die Konzerne sollten dies als Verpflichtung verstehen, diese 17 Cent auch weiterzugeben.
Aber "in dem Moment der Steuersenkung können wir nicht eingreifen", sagte der Kartellamtschef. Die Absenkung sei per se nicht verpflichtend. Im Nachhinein könne das Kartellamt nachprüfen, ob die Preise an den Tankstellen gerechtfertigt waren. "Aber am 1. Mai selbst oder am 2. oder 3. Mai werden wir sicherlich nicht ad hoc eingreifen können."
Politiker hatten bereits kartellrechtliches Vorgehen gegen die Mineralölkonzerne gefordert, sollte der Tankrabatt nicht zu niedrigeren Spritpreisen führen. "Da muss mit voller Härte durchgegriffen werden", sagte etwa Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) am Freitag den Sendern RTL und ntv.
Die Branche selbst hatte allerdings bereits gewarnt, dass die Ausgestaltung der Steuersenkung zumindest in den ersten Tagen zu Problemen führen könnte, besonders weil der 1. Mai ein Feiertag vor einem Wochenende ist. An den ersten drei Tagen im Monat seien dadurch die Liefermöglichkeiten stark eingeschränkt, erklärte der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler. Würden die Händler zuvor ihre Tanks füllen, würden sie dafür den alten Steuersatz zahlen, den sie beim Verkauf nicht wieder einnehmen würden - es sei denn, sie geben an den ersten Tagen die Steuersenkungen nicht an die Kunden weiter.
W.Morales--AT