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Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen
Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Pyrexx zweifelte das Ergebnis an - zurecht, wie sich herausstellte. Denn das von der Stiftung für den Test beauftragte externe Institut war von der vorgegebenen Prüfnorm abgewichen. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen, wie das Unternehmen am Donnerstag nochmals betonte. Das Geschäft sei eingebrochen, Neukunden seien ausgeblieben und Rauchmelder ausgetauscht worden, "obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten". Jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren.
Pyrexx fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt erzielte das Unternehmen im März vergangenen Jahres einen Erfolg: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein.
Das OLG kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Unternehmen "dem Grunde nach Schadenersatz verlangen" kann. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht.
Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden. Pyrexx rechnet mit einer Entscheidung nicht vor Ende 2026.
Die Stiftung Warentest betonte am Donnerstag, das Prüfinstitut sei "ohne Rücksprache mit der Stiftung Warentest von der Norm abgewichen und hat das der Stiftung nicht offengelegt". Laut Gericht hatte die Stiftung aber nach der Beschwerde von Pyrexx "stichhaltige Anhaltspunkte" für Zweifel am Testergebnis. Sie hätte demnach nachfragen müssen.
Die Stiftung erklärte, für diese Pflichtverletzung müsse sie haften. Die Entscheidung des Gerichts akzeptiere sie. Die geforderte Klagesumme halte sie aber für "realitätsfern".
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das Urteil auch künftig vergleichende Warentests "auf bewährte Weise" ermöglicht. Das stärke den Verbraucherschutz. Das OLG teilte hierzu am Donnerstag mit, dass es eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung "ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen" nicht für sachgerecht halte.
Die Stiftung hob hervor, dass sich die Warentester ihrer "großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst" seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, "um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können".
Pyrexx-Geschäftsführer Sebastian Herre betonte: "Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft - gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein."
M.White--AT