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Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Ministerin Hubig stellt Gesetz vor
Opfer von digitaler Gewalt im Internet sollen künftig mehr Schutz erhalten: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der Lücken im Strafrecht schließt und Opfern mehr Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen. Das Gesetz richtet sich gegen pornografische Deepfakes - also gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. Es erfasst aber auch eine ganze Reihe weiterer Erscheinungsformen von Netz-Gewalt - und es nimmt die Digitalanbieter in die Pflicht.
Hubig bezeichnete digitale Gewalt als "Massenphänomen", das Millionen Menschen in Deutschland betreffe. "Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen." Digitale Gewalt könne "im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören".
Das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar.
Das künftige Verbot erfasst ganz generell das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial - sowohl von realen Aufnahme als auch solchen, die durch KI erzeugt werden. Darunter fallen sexualisierte Deepfakes, Fälle von digitalem Voyeurismus (etwa unbefugte Aufnahmen aus der Sauna), Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos. Auch Deepfakes, die nicht sexuellen Inhalts sind, aber auf andere Weise die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzen, werden verboten.
Das deutsche Strafrecht sei auf solche kriminellen Entwicklungen im Internet "noch nicht ausreichend eingestellt", sagte Hubig. "Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür."
Das neue Gesetz soll solche Strafbarkeitslücken schließen und nimmt zudem die Online-Plattformen und Internet-Zugangsanbieter stärker in die Verantwortung: Sie sollen gerichtlich zur Auskunft über die Identität mutmaßlicher Internettäter und zur Speicherung von deren Daten verpflichtet werden können. Ferner soll die Verwendung von Informationstechnik - wie zum Beispiel von GPS-Trackern - zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden.
Das Thema digitale Gewalt hatte kürzlich in Zusammenhang mit Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann großes öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Die Koalition hatte das Gesetz gegen digitale Gewalt bereits vor Bekanntwerden dieses prominenten Falles im Koalitionsvertrag vereinbart. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett Hubigs Vorlage verabschieden.
Das Gesetz soll es zudem Opfern von digitaler Gewalt künftig leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Betroffene können sich einfach bei einem Gericht melden. Gebühren fallen nicht an. Das Gericht kontaktiert dann die Online-Betreiber und fordert Auskunft über den mutmaßlichen Täter.
Das Opfer soll dann auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einfacher durchzusetzen können. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust wichtiger Beweismittels vorzubeugen. Ferner sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, "um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen".
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die geplante Neuregelung, sieht die Umsetzung aber durch Personalmangel an den Gerichten gefährdet. Die vorgesehenen Auskunftsansprüche für Betroffene gegen Online-Plattformen zur Identifizierung von Tätern "helfen nur, wenn die Gerichte personell in die Lage versetzt werden, diese Verfahren zügig zu führen und Rechtsverstöße schnell zu ahnden", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Positiv äußerte sich die Organisation HateAid. Der vom Gesetzentwurf "setzt wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt", sagte Geschäftsführerin Josephine Ballon den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
F.Wilson--AT