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Bundestag schafft rechtliche Grundlage für E-Autoprämie
Rückwirkend zum Jahresbeginn sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die E-Autoförderung der Bundesregierung beantragen können - voraussichtlich ab Mai. Dafür hat der Bundestag am Freitag mit dem "Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität" die rechtliche Grundlage beschlossen. Je nach Automodell und Einkommen kann die Prämie 1500 bis 6000 Euro betragen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte die Prämie für Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro im Januar vorgestellt. Autos mit rein elektrischem Antrieb können nach Ministeriumsangaben mit mindestens 3000 Euro gefördert werden. Für den Kauf von Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit sogenanntem Range-Extendern, bei denen ein kleiner Verbrenner-Motor die Batterie aufladen kann, soll es 1500 Euro Basis-Förderung geben.
Damit Familien extra unterstützt werden, erhöht sich die Fördersumme pro Kind um 500 Euro auf weitere maximal 1000 Euro, teilte das Bundesumweltministerium mit. Zudem sollen Haushalte mit weniger als 60.000 Euro beziehungsweise 45.000 Euro Jahreseinkommen jeweils noch einmal mehr Geld bekommen.
Die Abgeordneten stimmten für das als Teil eines Gesetzentwurfs über die Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und AfD verabschiedet.
Eine Kaufprämie für Elektroautos gab es schon einmal: Der sogenannte Umweltbonus für Privatleute und Unternehmen war 2016 eingeführt und Ende 2023 von der Ampel-Koalition abrupt gestrichen worden. Hintergrund war damals das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Haushalt verfassungswidrig war; die Ampel musste daher Milliarden einsparen. Das Aus der Kaufprämie sorgte 2024 für einen Einbruch bei den Neuzulassungen von Elektroautos.
B.Torres--AT