-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Deutsche Autohersteller in der Krise: VW, Mercedes und BMW kämpfen mit massiven Verlusten in China
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern
Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Ein am Dienstag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das AGG enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, etwa bei Vermietungen oder im Handel. Der nun von den Bundesministerien für Justiz und für Familie gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Ansprüche aus dem Gesetz vier statt bisher zwei Monate lang eingefordert werden können.
Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale. Genannt werden Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes wegen des Geschlechts auf sogenannte Massengeschäfte soll künftig entfallen. "Alter" wird als "Lebensalter" präzisiert.
Der Schutz vor sexuellen Belästigungen soll verbessert werden. Er soll nicht mehr nur am Arbeitsplatz gelten, sondern beispielsweise auch auf Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, um bei Diskriminierungsvorwürfen eine schnelle, einvernehmliche Einigung der Beteiligten zu befördern. In Gerichtsverfahren soll die ADS als Beistand auftreten können.
Eingeschränkt wird eine Ausnahmeklausel für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen, die es diesen erlaubt, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Dies soll nur noch möglich sein, wenn ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Arbeit bestehen.
Für den Gesetzentwurf wurde die Verbändeanhörung eingeleitet. Wie es in der Mitteilung weiter hieß, wurden weitergehende Neuregelungen diskutiert. Es habe darüber aber zwischen den beiden beteiligten Ressorts keine Einigung erzielt werden können. Da die Umsetzung der EU-Vorgaben fristgebunden war, sei daher zunächst die vorliegende begrenzte Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden.
T.Wright--AT