-
Mecklenburg-Vorpommern: CDU-Chef Peters tritt zurück - SPD kündigt Sondierungen an
-
USA, Dänemark und Grönland unterzeichnen am Dienstag ihr Sicherheitsabkommen
-
Nach Ausscheiden aus Landtag Mecklenburg-Vorpommerns: Parteichef Peters tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommerns SPD kündigt Sondierungen mit Linkspartei und Grünen an
-
Werder-Frauen verpassen vierten Sieg
-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)
Denn das Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerbetrugs-Vorwürfen war bereits im Juni 2024 eingestellt worden. Der inzwischen 83 Jahre alte Olearius gilt aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig. Die Einstellung dieses Verfahrens war rechtens, wie der BGH nun bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius mit Cum-Ex-Geschäften mehr als 40 Millionen Euro Gewinn machte. Diesen Betrag will sie einziehen lassen. Darum beantragte sie in Bonn ein sogenanntes Einziehungsverfahren, um herauszufinden, ob er womöglich zahlen muss - was das Landgericht aber ablehnte.
Dabei machte es einen Fehler, wie der BGH nun feststellte. Denn dies nicht zu prüfen, habe das Landgericht gar nicht entscheiden können. Der BGH hob das Bonner Urteil darum teilweise auf. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss nun über die Einziehung verhandeln - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.
Bei diesem Verfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden.
"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH, Michael Greven, aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", sagte er.
Olearius' Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner betonten in einer Erklärung, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. "Dies bedeutet, dass Herr Dr. Olearius bezüglich der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln als unschuldig gilt", teilten sie mit. Im Einziehungsverfahren werde die andere Strafkammer feststellen, "dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat".
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurden die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter.
Auch um Olearius ging es am BGH schon einmal, vor knapp drei Jahren, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten später an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
F.Wilson--AT