-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
Bauernverband pocht auf Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter
Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Der Verband stellte am Dienstag in Berlin ein Rechtsgutachten vor, das Ausnahmen für rechtlich zulässig hält. Dies widerspricht der Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das Ausnahmen als grundsätzlich nicht möglich abgelehnt hatte.
"Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt", erklärte der Bauernverband. Erstellt hat das 140-seitige Gutachten der Arbeitsrechtler Christian Picker von der Universität Tübingen. Laut DBV kommt Picker zu dem Schluss, dass "für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau" eine Sonderregel "unter Umständen sogar geboten sein" könnte.
Der Gutachter argumentiert vor allem mit möglichen Arbeitsplatzverlusten. Wenn Mindestlohnerhöhungen dazu führen, dass Betriebe ihre Anbaufläche reduzieren oder ganz aufgeben, hätte dies demnach negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Das Mindestlohngesetz habe jedoch zum Ziel, sowohl die Beschäftigten als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zuletzt bekräftigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht zulässig seien. Eine Prüfung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben könne, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Prüfung in Auftrag gegeben.
Der gesetzliche Mindestlohn bilde eine "absolute Lohnuntergrenze", hieß es im Ergebnis. "Mit dieser Zielsetzung wären Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Branchen wie der Landwirtschaft nicht vereinbar." Auch Ausnahmen für Minijobber in der Landwirtschaft seien nicht möglich: "Dies würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen."
Die Debatte war im vergangenen Jahr mit Blick auf die damals noch zu beschließende Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Januar aufgekommen. Der Bauernverband hatte vor einer starken Anhebung gewarnt, etwa der Erdbeer- und Spargelanbau wäre dadurch in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich. Beschlossen wurde schließlich ein Anstieg von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt die Lohnuntergrenze dann auf 14,60 Euro.
R.Chavez--AT