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Veggie-Burger: EU-Namensverbot vorerst vom Tisch
Veggie-Burger, Seitan-Schnitzel und Soja-Würstchen: Solche Bezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte bleiben in der Europäischen Union vorerst erlaubt. Die gängigen Namen stehen nach Verhandlungen zwischen Vertretern aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder am Donnerstag in Brüssel nach Angaben von Abgeordneten nicht auf einer Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Für das kommende Jahr werden aber weitere Diskussionen erwartet.
Auf der Liste stehen nach Angaben der Europaabgeordneten spezifischere Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchenschenkel oder Rinderhüfte. Diese Begriffe sollen für vegetarische Ersatzbegriffe künftig verboten werden, allgemeinere Bezeichnungen wie Burger und Schnitzel bleiben aber erstmal erlaubt.
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte ein weitreichenderes Verbot vorgeschlagen und wollte damit nach eigener Aussage die Interessen französischer Rinderbauern schützen. Sie vertritt zudem die Auffassung, im Supermarkt gebräuchliche Namen wie Veggie-Burger seien irreführend.
Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen ihr vehement. "Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt", erklärte die BEUC-Expertin Irina Popescu. Sie forderte die EU-Gesetzgeber auf, stattdessen für klare Kennzeichnungen zu sorgen. Auch Lebensmittelkonzerne wie Aldi Süd, Lidl, Burgerking und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen.
Die deutsche Bundesregierung lehnte ein Verbot ebenfalls ab. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte zwar, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch. Er folgte aber der Linie der Verbraucherorganisationen: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie im Supermarkt kaufen.
Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Paket noch final absegnen.
Die Entscheidung vom Donnerstag gilt bis Ende 2027. Bis dahin ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge der Neuauflage dürfte die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufkommen.
D.Lopez--AT