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Bundestag macht Weg für Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz frei
Der Bundestag hat den Weg für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz freigemacht. Für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf einen besseren Schutz von Weidetieren abzielt, stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie auch die Fraktion der AfD. Die Grünen- und die Linksfraktion votierten gegen das Vorhaben.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf insbesondere mit "potenziell existenzbedrohenden" Belastungen für Weidetierhalter durch Wolfsübergriffe. Zwar sei die Rückkehr des Wolfes grundsätzlich ein Erfolg der Artenschutzpolitik - im Jahr 2024 seien bei rund 1100 Übergriffen aber auch rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden.
Künftig soll deshalb vor allem in Gegenden mit vielen Wölfen auf Grundlage von Managementplänen Jagd auf die Tiere gemacht werden dürfen, in einer Jagdzeit von Juli bis Oktober. Auch wenn der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in einem Gebiet als "ungünstig" gilt, soll unter Umständen das Töten der Tiere möglich sein. Außerdem soll es ermöglicht werden, wolfsfreie Gebiete für die Nutztierhaltung festzulegen, in denen Wölfe immer abgeschossen werden dürfen. Tierschützer kritisieren die geplante Gesetzesänderung.
A.Williams--AT