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Fußfessel für Gewalttäter: Hubig wirbt für neues Gewaltschutzgesetz
Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warb am Freitag im Bundestag für eine entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Die elektronische Fußfessel verhindere in Hochrisikofällen, dass sich der Täter seinem Opfer unbemerkt nähert, sagte Hubig. Sie verwies auf Erfahrungen aus Spanien, wo keine auf diese Weise geschützte Frau getötet worden sei.
Laut dem Gesetzentwurf, der im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer solchen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Außerdem wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
"Der Staat steht auf der Seite der Menschen, die Gewalt erfahren mussten", sagte Hubig. "Wenn sie geschlagen oder vergewaltigt wurden, sind nicht sie schuld. Nein, es sind diejenigen schuld, die schlagen, die sie bedrohen und die in Gewalt antun."
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede erklärte, über das Gewaltschutzgesetz hinaus seien noch weitere Instrumente "für ein starkes, flächendeckendes Hilfesystem" für Gewaltopfer notwendig: "Ausreichend finanzierte Frauenhäuser, spezialisierte Beratungsstellen und eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Opferschutz gehören dazu."
Auch die Frauenhauskoordinierung fordert weiter gehende Maßnahmen. Die elektronische Fußfessel könne in Hochrisikofällen ein wichtiges Mittel sein, sagte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber der "Rheinischen Post". "Aber sie ersetzt weder ein verbindliches, einheitliches Risikomanagement noch eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Fachberatungsstellen und Frauenhäusern." Ohne klare Verfahren, ausreichende Ressourcen und eine verlässliche Finanzierung bleibe Gewaltschutz lückenhaft.
Nach Angaben der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl (CSU), muss perspektivisch dafür gesorgt werden, "dass Gewalt gegen Mütter Konsequenzen für das Umgangs- und Sorgerecht gegenüber Kindern hat". Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei ausdrücklich vereinbart worden, "dass wir da in dieser Legislaturperiode noch etwas machen wollen", sagte Hierl dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
F.Ramirez--AT