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Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen
Der US-Konzern Amazon soll in Deutschland fast 59 Millionen Euro wegen kartellrechtlicher Verstöße zahlen. Das Bundeskartellamt untersagte Amazon am Donnerstag die Preiskontrolle von Drittanbietern auf seiner Händlerplattform. Da der Konzern auch selber als Händler auftrete, dürfe er nicht zugleich Einfluss auf die Preise nehmen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Als Ausgleich für den auf diese Weise unrechtmäßig erlangten Vorteil soll Amazon zahlen. Der Konzern kündigte umgehend an, das "entschieden" anzufechten.
Amazon setze zur Überprüfung der Preise von Dritthändlern, die auf dem sogenannten Amazon Marketplace ihre Waren verkauften, verschiedene Preiskontrollmechanismen ein, teilte das Kartellamt weiter mit. Bewerteten diese Mechanismen die Preise als zu hoch, würden die Angebote entweder ganz entfernt oder sie würden nicht in einem hervorgehobenen Einkaufsfeld angezeigt.
"Wir gehen nicht gegen Amazons Ziel vor, den Endverbraucherinnen und -verbrauchern möglichst niedrige Preise anzubieten", betonte Mundt. Doch Amazon dürfe zulässige Angebote nicht "in ihrer Sichtbarkeit beschränken oder sogar beseitigen, weil deren Preise den Vorstellungen von Amazon nicht entsprechen". Problematisch ist demnach auch, dass es für die Drittanbieter häufig nicht ersichtlich ist, wo Amazons Preisgrenzen liegen und wie diese zustande kommen.
Die Behörde betonte zudem Amazons herausragende Stellung: Der Amazon Marketplace mache 60 Prozent des Umsatzes im Online-Handel in Deutschland aus. Wieder 60 Prozent dieser Umsätze entfallen auf Drittanbieter, der Rest auf Amazon selbst in seiner Funktion als Online-Händler.
"Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können; mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden", führte der Kartellamtschef aus. Die Wettbewerbshüter sehen diese "systematischen Eingriffe" in die Preisgestaltung als "Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen".
"Amazon darf Mechanismen zur Kontrolle der Händlerpreise künftig nur noch ausnahmsweise, insbesondere für Fälle des Preiswuchers, nach Vorgaben des Bundeskartellamtes einsetzen", erklärte die Bonner Behörde. Mit der Strafzahlung von 59 Millionen Euro wird den Angaben nach der "wirtschaftliche Vorteil" abgeschöpft, "den Amazon durch das kartellrechtswidrige Verhalten erlangt hat".
Amazon kritisierte den Beschluss als "beispiellose behördliche Entscheidung". Das Kartellamt habe "die Funkionsweise des wettbwerbsorientierten Einzelhandels" nicht verstanden, erklärte Amazon-Deutschland-Chef Rocco Bräuniger. Amazon arbeite "kundenorientiert": Diese könnten darauf vertrauen, "auf der Grundlage von Preis und Liefergeschwindigkeit zuverlässig das beste Angebot zu finden".
Bräuniger wirft dem Kartellamt zudem vor, eine deutsche Einzelregelung in Europa zu schaffen. Die für die Entscheidung herangezogene Vorschrift "steht im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts", erklärte er. Das Bundeskartellamt erklärte hingegen, das Verfahren "eng mit der Europäischen Kommission koordiniert" zu haben.
Amazon kündigte an, Beschwerde gegen den Kartellamtsbeschluss einzulegen. "In der Zwischenzeit werden wir unseren Store wie gewohnt weiter betreiben, damit Kunden und Verkaufspartner keinerlei Beeinträchtigungen erfahren, während wir unsere rechtlichen Schritte vorbereiten", ergänzte Bräuniger. Damit riskiert Amazon weitere finanzielle Auflagen: Das Kartellamt betonte, dass die 59 Millionen Euro Abschöpfung vorläufig seien, "weil der festgestellte Kartellrechtsverstoß nach wie vor andauert".
W.Morales--AT