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Integrationskurse für Migranten auf Eis gelegt - Kritik auch aus Bundesregierung
Bestimmte Migranten in Deutschland können derzeit nur sehr eingeschränkt Integrationskurse belegen, weil Anträge auf Zulassung wegen einer Prüfung auf Eis liegen. Es finden zwar weiterhin Integrationskurse statt, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch auf AFP-Anfrage mitteilte. Der teilweise Zulassungsstopp durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stieß bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und bei Kursträgern jedoch auf scharfe Kritik.
Nach Informationen des Recherche-Netzwerks "Correctiv" hat das Bamf seit Dezember 2025 die Zulassungen für Integrationskurse auf Eis gelegt. Sprachkursträger seien darüber nicht vorab informiert worden. Der Zulassungsstopp geht demnach aus einem offenen Brief vom 22. Januar hervor.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu auf AFP-Anfrage, es würden trotz des Zulassungsstopps weiter Integrationskurse abgehalten. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten demnach ihre Gültigkeit. Im Haushaltsjahr 2026 stehe für die Integrationskurse mit rund 1,064 Millionen Euro ein vergleichbarer Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr.
Laut Aufenthaltsgesetz haben Ausländerinnen und Ausländer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Darüber hinaus können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen nach Angaben des Innenministeriums Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben.
Diese Gruppe von Migranten ist nun von dem Zulassungsstopp betroffen. Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes "derzeit noch in der internen Auswertung". Es könne aktuell "noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann".
Die Migrations- und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, nannte es angesichts von Arbeitskräftemangel in vielen Branchen "unverantwortlich, Menschen beim Zugang zu Sprache und Arbeit auszubremsen“. Die hessische SPD-Politikerin sagte der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe): "Natürlich müssen Haushaltsfragen geprüft werden, aber wer hier kürzt, nimmt langsamere Integration billigend in Kauf." Dies sei "gesellschaftspolitisch falsch und für den Arbeitsmarkt fatal.“
Auch bei Kursträgern stößt der Zulassungsstopp auf Kritik. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) spricht von einer "dramatischen Situation". Derzeit könnten nur in sehr geringem Umfang bereits geplante Kurse starten, lernwillige Menschen seien zum Abwarten verdonnert, erklärte der Verband. Dies gelte beispielsweise auch für junge Menschen aus der Ukraine, die sich schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
Nach Angaben des Bamf wurden im Jahr 2024 insgesamt 520.582 Teilnahmebrechtigungen zu Integrationskursen ausgestellt. Davon wurden 221.000 (42 Prozent) an freiwillige Teilnehmer ausgestellt.
A.Williams--AT