-
Uli Hoeneß kritisiert Musiala-Vertrag: „Leistung entspricht nicht mehr dem Vertrag“
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
Merz weist SPD-Pläne zu Erbschaftsteuer zurück - Kanzler warnt vor Verunsicherung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage erteilt. "Ich möchte nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert wird", sagte Merz am Mittwoch in einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Gerade die mittleren und kleinen Unternehmen seien das "eigentliche Rückgrat unserer Volkswirtschaft" - und sie dürften nicht durch Steuerdebatten verunsichert werden, sagte der Kanzler.
"Deswegen möchte ich unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht", sagte Merz weiter. Der Kanzler riet dazu, das im Laufe des Jahres erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer abzuwarten. "Dann müssen wir im Lichte dieser Entscheidungen politische Entscheidungen möglicherweise treffen", sagte er weiter.
Die SPD hatte am Dienstag ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Für Privaterben soll nach dem SPD-Konzept einheitlich Folgendes gelten: Jeder darf im Leben eine Million Euro steuerfrei erben. Beim Vererben von Firmen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten, darüber fallen dann Steuern an. Die Steuerzahlung kann auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden, wenn sich die Erben zum Erhalt von Arbeitsplätzen verpflichten.
Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dabei geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt.
Ch.Campbell--AT