-
Uli Hoeneß kritisiert Musiala-Vertrag: „Leistung entspricht nicht mehr dem Vertrag“
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
Höchstes Berufungsgericht in Paris: Schlagen von Kindern verboten
Das Schlagen von Kindern aus erzieherischen Gründen ist in Frankreich definitiv verboten. "Es gibt kein Recht der Eltern auf Züchtigung ihrer Kinder", betonte das höchste französische Berufungsgericht am Mittwoch in Paris. Es kassierte ein Urteil des Berufungsgerichts von Metz, das im April 2024 einen Vater freigesprochen hatte, der seinen beiden minderjährigen Kindern zwischen 2016 und 2022 regelmäßig Backpfeifen und Schläge auf den Po gegeben hatte.
Der Vater war in erster Instanz wegen Gewalt zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, das Gericht hatte ihm zudem das Sorgerecht entzogen. Ein Berufungsgericht sprach ihn dann jedoch frei und begründete dies mit einem "Recht der Eltern, ihre Kinder zu züchtigen, wenn das Kind dadurch keinen Schaden nimmt, die Strafe angemessen und nicht erniedrigend ist". Dieses Urteil hatte heftige Kritik von Kinderschutzorganisationen ausgelöst.
Das Kassationsgericht kritisierte die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in seiner Entscheidung und bekräftigte das Gewaltverbot gegen Kinder. "Dies bedeutet das Ende einer unter einigen Richtern noch immer verbreiteten Idee, dass es neben dem Gesetz ein Gewohnheitsrecht der elterlichen Züchtigung gebe", sagte der Anwalt der betroffenen Familie, Patrice Spinosi. Ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das Gewalt aus erzieherischen Gründen verbietet, lasse keine Ausnahmen zu.
Einer Umfrage zufolge hatten 2024 knapp ein Viertel der befragten Eltern ihrem Kind in der Woche vor der Befragung einen Klaps gegeben. Ein Fünftel gab an, ihr Kind geschubst oder gestoßen zu haben, etwa 16 Prozent bekannten sich zu Ohrfeigen. Der frühere Premierminister François Bayrou hatte im vergangenen Mai Aufsehen erregt, als er mit Blick auf einen Missbrauchsskandal an einer katholischen Schule eine Ohrfeige als "väterliche Geste" bezeichnete.
Tatsächlich war körperliche Gewalt gegen Kinder in Frankreich lange nicht ausdrücklich verboten. Während Eltern und Lehrern in Deutschland die körperliche Züchtigung bereits seit dem Jahr 2000 strafrechtlich untersagt ist, verabschiedete Frankreich erst 2019 ein entsprechendes Gesetz, in dem es heißt: "Elterliche Autorität wird ohne körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt."
A.Ruiz--AT