-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.
Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.
Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.
Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.
Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt.
Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.
O.Brown--AT