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Vorwurf Turbinenlieferung auf Krim: Geschäftsmänner in Hamburg freigesprochen
In einem Prozess um die mutmaßliche Lieferung von Gasturbinen auf die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim sind zwei Männer in Hamburg freigesprochen worden. Das Landgericht war nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten vorsätzlich begangen hatten, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, die Lieferung trotz des seit 2014 geltenden sogenannten Krim-Embargos mitverantwortet zu haben. Bei dem 61-Jährigen und dem 65-Jährigen, die nun freigesprochen wurden, handelt es sich um den Geschäftsführer und den Vertriebsleiter eines Unternehmens.
Laut Anklage sollen sie einen Vertrag mit einem russischen Staatsunternehmen ausgehandelt haben. In diesem war festgehalten, dass die Turbinen auf die südrussische Halbinsel Taman geliefert werden sollten, tatsächlich seien sie aber 2017 auf die Krim gebracht worden. Die Angeklagten hätten den tatsächlichen Bestimmungsort gekannt, lautete der Vorwurf.
Das Gericht befragte unter anderem mehrere Zeugen. Der Prozess gegen die Männer, der im Juli begonnen hatte, endete nun mit einem doppelten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
M.White--AT