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Bericht: SPD-Mitgliederbegehren über Bürgergeldreform voraussichtlich folgenlos
Das SPD-Mitgliederbegehren über die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition endet voraussichtlich erst nach dem entscheidenden Votum im Bundestag - und wäre damit folgenlos. Wie ein Parteisprecher gegenüber "Bild am Sonntag" (Bams) sagte, startete das Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5. oder 6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.
Sophie Ringhand, Thüringer Juso-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, räumte gegenüber der "Bams" die Folgenlosigkeit des Begehrens ein. "Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern", sagte sie der Zeitung.
Mitinitiator Denny Möller hingegen forderte eine Verschiebung der Reform im Bundestag. "Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist", sagte er der "BamS".
Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche beschlossen, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung umzuwandeln. Die generelle Höhe der Bezüge bleibt gleich, es soll aber Kürzungen für jene geben, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren. Wer zwei Termine dort ohne wichtigen Grund verpasst, soll 30 Prozent weniger Geld erhalten. Beim dritten versäumten Termin sollen die Zahlungen vorerst komplett gestrichen werden.
Kritik an den Plänen kommt auch von Sozialverbänden, Grünen und Linkspartei.
O.Ortiz--AT