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Heizungsgesetz: Branche für Anrechnung und Förderung von Fenstertausch und Dämmung
In der Debatte um eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes macht sich der Branchenverband energieeffiziente Gebäudehülle dafür stark, nicht nur auf den Heizungstausch zu schauen. Ersatzmaßnahmen zum Einbau einer neuen Heizung sollten angerechnet und gefördert werden, erklärte der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) am Montag. "Dazu zählen Wärmerückgewinnung, Lüftung, Dämmmaßnahmen und Fenstertausch."
"Nicht jedes Haus braucht als Nächstes eine neue Heizung, vielleicht stehen zunächst neue Fenster an", erklärte BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs. Indirekt würde dies zum Beispiel auch die CO2-Emissionen einer kürzlich installierten Gasheizung senken.
Aktuell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Insbesondere für den Bestand gibt es viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen. Zudem wird der Heizungstausch stark gefördert.
"Der energetische Zustand des Gebäudebestands in Deutschland ist sehr unterschiedlich, Pauschallösungen können daher nicht zielführend sein", erklärte dazu der BuVEG. Rechtlich spricht sich der Verband für eine Trennung der Vorgaben für den Neubau und für den Bestand aus. Dies "wäre aus fachlicher Sicht äußerst sinnvoll und zukunftsweisend", erklärte Hinrichs.
Für die Gebäudemodernisierung sollte demnach das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich sein. Das Bundesbauministerium sollte hingegen die Vorgaben für den Neubau verantworten. Zu definieren sei hier vor allem ein neuer EU-Recht-konformer Nullemissionshausstandard.
Die letzte Reform des GEG inklusive der 65-Prozent-Regel wurde von der Ampel-Regierung verabschiedet und wird oft Heizungsgesetz genannt. Die Union will das Gesetz "abschaffen". Insbesondere sollen die 65 Prozent fallen und die Förderung reduziert werden. Die SPD will an der Grundidee des Heizungsgesetzes festhalten.
Ch.Campbell--AT