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Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
In einem Rechtsstreit mit ihrem Sohn über die Verwaltung von Immobilien hat eine Witwe aus Hessen vor Gericht Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab einer Beschwerde der Frau nach Angaben vom Freitag statt. Es gibt demnach keinen Grund, sie als Testamentsvollstreckerin zu entlassen.
Die Eheleute setzten zu Lebzeiten des Manns ein sogenanntes Württemberger Testament auf. Die drei gemeinsamen Kinder wurden darin als Erben benannt. Die überlebende Ehefrau sollte aber ihr Leben lang den Nießbrauch an dem Erbe haben, also die Immobilien nutzen und die Einnahmen behalten. Außerdem wurde sie als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.
Nach dem Tod des Vaters beantragte der Sohn, dass seine Mutter als Testamentsvollstreckerin entlassen werden solle. Er begründete das damit, dass sie ihre Pflichten bei der Verwaltung der Immobilien verletzt habe. Das Amtsgericht Königstein als Nachlassgericht entließ die Witwe im Juli aus dem Amt.
Das durfte es aber nicht, wie das Oberlandesgericht in dem nun veröffentlichten Beschluss von Ende November entschied. Eine Entlassung komme in einem solchen Fall nur bei groben Pflichtverletzungen in Betracht. Das sei aber nicht der Fall. Die Frau sei auch nicht unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Mögliche Mängel bei der Erwirtschaftung von Erträgen aus den Immobilien spielen demnach hier keine Rolle - denn das Geld solle ja ohnehin der Witwe und nicht den Kindern zufließen.
Bei Entscheidungen über die Substanz und den Erhalt des Immobilienvermögens habe sie als Testamentsvollstreckerin einen breiten Spielraum, führte das Gericht aus. Es berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Eheleute ausdrücklich wollten, dass die Frau nach dem Tod ihres Ehemanns eine Doppelstellung als Nießbrauchnehmerin und Testamentsvollstreckerin haben sollte. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
A.O.Scott--AT