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Bundesregierung verweist bei längeren Akw-Laufzeiten auf neuen Strom-Stresstest
Mit Blick auf die Debatte um längere Laufzeiten für Atomkraftwerke hat die Bundesregierung auf einen weiteren Stresstest zur Sicherheit der Stromversorgung im kommenden Winter verwiesen. Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium betonten aber am Montag, es gebe nach bisherigem Stand keine neue Situation zur im März erfolgten Ablehnung des Weiterbetriebs der drei verbliebenen Atomkraftwerke über das Jahresende hinaus.
Für die Bundesregierung sei die Frage der Atomkraftwerke "von Anfang an keine ideologische, sondern eine rein fachliche Frage gewesen", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. In einem zweiten Stresstest werde nun nochmals unter "verschärften Umständen" die Sicherheit der Stromversorgung geprüft.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte, die Debatte um eine Laufzeitverlängerung bewege sich "im Bereich der Spekulation". Die Prüfung vom März habe "ganz eindeutig" ergeben, "dass wir eine Laufzeitverlängerung nach aktueller Lage eben nicht empfehlen".
"Atomkraftwerke können das Gasversorgungsproblem nicht lösen", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Denn sie produzierten "eben keine Wärme" und könnten damit nicht als Ersatz für Gaskraftwerke dienen.
Schon bei einem ersten Stresstest hätten die Übertragungsetzbetreiber für den Zeitraum von März bis Mai nach Beginn des Ukraine-Kriegs mit verschärften Annahmen gerechnet, betonte die Sprecherin weiter. Dazu hätten Gaspreise von 200 Euro pro Megawattstunde sowie der mögliche Ausfall französischer Atomkraftwerke gehört. "Und in diesem Szenario kam man zu dem Ergebnis dass die Stromversorgungssicherheit im Winter 2022/2023 dennoch gewährleistet ist", auch ohne dass deutsche Atomkraftwerke weiterbetrieben würden.
Dennoch habe die Bundesregierung nun einen zweiten Stresstest in Auftrag gegeben, um das Bild "nochmal größer (zu) ziehen" und "andere Szenarien abzuklopfen", sagte die Sprecherin. Dessen Ergebnis werde "in den nächsten Wochen" vorliegen. Dieses müsse abgewartet werden. Die Bundesregierung werde dann "auf Basis von Fakten und Analysen" entscheiden und "nicht auf Zuruf".
Ch.Campbell--AT