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Artikel zu Spionageverdacht: BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen Medien
Eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Marokko will erreichen, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware Pegasus ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Eine Recherche von 17 internationalen Medien ergab 2021, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern mit der Spionagesoftware überwacht worden waren. Berichtet wurde unter anderem, dass gegen Marokko der Verdacht bestehe, den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht zu haben.
Marokko gibt an, die Pegasus-Software nicht gekauft zu haben und kein Kunde des Herstellers zu sein. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt und beruft sich darauf, dass seine Staatenwürde verletzt sei.
Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen keinen Erfolg. Denn ein allgemeines Persönlichkeitsrecht oder eine persönliche Ehre von Staaten gibt es im deutschen Recht nicht. Der BGH muss nun prüfen, ob es bei dem Hamburger Urteil bleibt. Eine Entscheidung fiel am Dienstag noch nicht, sie soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
E.Rodriguez--AT