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Kampf gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung nimmt auch Lieferdienste ins Visier
Die Koalition aus Union und SPD verschärft ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit: Nach Barbershops und Kosmetikstudios werden auch Lieferdienste, die für Dritte Waren bringen, in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen. Der Bundestag soll am Donnerstag über den Gesetzentwurf abstimmen. Zunächst hatte die "Rheinische Post" berichtet.
Die Regierung hatte den Entwurf des Gesetzes im August vorgelegt, damit wurde zunächst die Friseur- und Kosmetikbranche ins Visier genommen. Nun kommen kurz vor der Abstimmung im Bundestag die "plattformbasierten Lieferdienste" dazu, wie aus einem von Union und SPD beschlossenen Änderungsantrag hervorgeht.
"Umfasst werden Plattformbetreiber, die die Lieferung von Dritten bereitgestellter Waren, beispielsweise Essen, organisieren", erläuterte die bei der Union für das Thema zuständige Abgeordnete Anja Karliczek (CDU). Ziel des Gesetzes sei es, Schwarzarbeit "in großem Stil" zu verhindern. "Und wir müssen die redlichen und ehrlichen Marktteilnehmer und Betriebe vor allem im Handwerk schützen, die gegen die illegal arbeitenden schwarzen Schafe keine wirtschaftliche Chance haben."
Mit dem geplanten Gesetz sind Beschäftigte in den genannten Branchen verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Für die Arbeitgeber gilt die Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. Andere Branchen werden laut Gesetzentwurf von der Liste genommen, etwa die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk.
Mit dem Gesetz sollen auch die Kompetenzen der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, das Gesetz werde die Rolle der FSK als "kleine Staatsanwaltschaft" stärken. Sie könne dann Fälle "von Anfang bis Ende verfolgen". Überdies wird die Zoll-Einheit dem Entwurf zufolge am Polizeilichen Informationsverbund teilnehmen - das heißt, dass sie nicht mehr aufwendig die Polizei etwa bei der Identifizierung von illegal Beschäftigten um Amtshilfe ersuchen muss.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, hatte am Wochenende betont, das Gesetz sorge für mehr Steuergerechtigkeit: "Mit dem Gesetz versetzen wir die FKS in die Lage, erfolgreicher gegen illegale Beschäftigung und den damit einhergehenden Steuerbetrug vorzugehen", sagte er AFP. "Hierbei handelt es sich um Milliarden, die dem Staat jährlich verlorengehen."
H.Thompson--AT