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Nur Ja heißt Ja: Französisches Unterhaus verabschiedet Vergewaltigungsgesetz
Nur Ja heißt Ja: Frankreichs Nationalversammlung hat am Donnerstag für die Neudefinition von Vergewaltigung als einem sexuellen Akt ohne Zustimmung des Opfers gestimmt. Zustimmung könne nicht aus "Schweigen oder fehlender Reaktion" abgeleitet werden, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Sie müsse "frei und informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar" sein und unter Berücksichtigung der Umstände bewertet werden.
Das Gesetz ist auch Folge des Aufsehen erregenden Vergewaltigungsprozesses von Avignon. Zahlreiche Angeklagte hatten dabei erklärt, dass sie nicht den Eindruck gehabt hätten, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil diese sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe. Tatsächlich war sie jedoch von ihrem Ehemann mit Medikamenten betäubt worden, der sie dann Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung anbot. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle 51 Angeklagten.
Nach mehreren sehr emotionalen Reden von Parlamentarierinnen und Parlamentariern verabschiedete die Nationalversammlung den aus einem Kompromiss mit dem Senat hervorgegangenen Gesetzentwurf mit 155 zu 31 Stimmen. Nur die Abgeordneten der extremen Rechten stimmten dagegen.
Für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes muss am kommenden Mittwoch noch der Senat zustimmen. Es wird erwartet, dass das Oberhaus des französischen Parlaments den Entwurf annimmt.
Die Abgeordnete Véronique Riotton, die den Gesetzesentwurf mitinitiiert hatte, sagte, der Text sende "ein Signal" aus. "Wir bewegen uns gemeinsam von einer Kultur der Vergewaltigung hin zu einer Kultur der Zustimmung."
Stimmt der Senat in der kommenden Woche zu, folgt Frankreich bei der Definition von Vergewaltigung dem Beispiel anderer europäischer Länder. Unter anderem Norwegen, Dänemark, Griechenland und Spanien definieren Vergewaltigung bereits nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja".
W.Morales--AT