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Bundesrat billigen Bau-Turbo der Bundesregierung
Der sogenannte Bau-Turbo der Bundesregierung hat am Freitag den Bundesrat passiert und kann damit umgesetzt werden. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen.
Künftig soll etwa - wenn eine Kommune sich dafür entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden - auf die Aufstellung eines aufwendigen Bebauungsplans verzichtet werden können. In begründeten Fällen soll zudem ein Abweichen von Lärmschutzvorgaben zulässig sein; auch in zweiter Reihe oder etwa auf Supermarktgebäuden soll gebaut werden dürfen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte bei der Debatte im Bundesrat, es vergehe oft zu viel Zeit, bevor überhaupt gebaut werden könne. "Es kann nicht sein, dass in Deutschland die Bauausführung zwei Jahre dauert und die Schaffung des nötigen Baurechts oft ein Vielfaches", sagte Hubertz. Der Bau-Turbo solle nun einen "Weg von Beschleunigung und Bürokratieabbau" gehen. Das "pragmatische und innovative Instrument" stärke auch die Kommunen. Der Wohnungsbau müsse "eine höhere Priorität bekommen".
Ch.P.Lewis--AT