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Sondervermögen: Bundesrat beschließt Regelungen für 100-Milliarden-Paket für Länder
Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das die Nutzung des 100-Milliarden-Investitionspakets für Länder und Kommunen regelt. Diese aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz stammende Summe kann damit an die Länder fließen, die einen Teil des Geldes an die Kommunen weitergeben. Ziel ist, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte in seiner Rede im Bundesrat, dass in seinem Land 60 Prozent der Mittel an die Kommunen gehen sollen. Die restlichen 40 Prozent gehen ans Land. Auch die meisten anderen Länder planen, 60 Prozent an die Kommunen weiterzugeben.
"Ja, dieser Staat ist handlungsfähig, ist auch schnell handlungsfähig und nimmt auch die richtigen Ressourcen in die Hand, um den Standort Deutschland zu stärken, aber auch das Zusammenleben zu stärken", sagte Schweitzer weiter. "Das Investitionspaket ist nicht weniger als ein Dienst für unsere Demokratie."
Der hessische Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) versprach eine bürokratiearme Verteilung der Gelder. "Mit diesem Gesetz investieren wir nicht nur Geld, wir investieren in Vertrauen in funktionierende Gemeinden, in Lebensqualität vor Ort", sagte Pentz. "Wenn Menschen sehen, dass sich etwas bewegt, wächst die Zuversicht."
Noch vor der Regierungsbildung im Bund hatte der Bundestag im Frühjahr in seiner alten Zusammensetzung das schuldenfinanzierte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Vorgesehen war bereits, dass die Länder und Kommunen davon 100 Milliarden Euro erhalten sollen. Auch der Bundesrat stimmte damals für das Gesetz.
Die 100 Milliarden Euro sollen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Das Gesetz sieht also vor, dass rund 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen gehen, 15,7 Prozent nach Bayern und 13,2 Prozent nach Baden-Württemberg. Die restlichen Länder erhalten je nach Größe ebenfalls unterschiedlich viel Geld - aber alle unter zehn Prozent der Summe.
Der Gesetzentwurf nennt neun Bereiche, in die die Mittel für Sachinvestitionen vor allem fließen sollen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Die Investitionen sollen bis Ende 2042 förderfähig sein, wenn sie bis Ende 2036 von den zuständigen Stellen des Landes bewilligt wurden. Förderfähig sind dem Entwurf zufolge nur Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro.
P.Smith--AT