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Von Nazis enteignete Firma scheitert mit Klage auf Rückgabe von Grundstücksanteil
In einem Rechtsstreit um die Rückgabe von Anteilen an einem Grundstück ist ein von den Nationalsozialisten als jüdisch eingestuftes und enteignetes Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die von der Firma eingelegte Revision hatte keinen Erfolg, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Es bestätigte damit ein Verwaltungsgerichtsurteil der Vorinstanz, wonach das Unternehmen keinen Anspruch auf Rückübertragung der Anteile oder Beteiligung an damit erzielten Erlösen hat. (Az. BVerwG 8 C 5.24)
Hintergrund ist ein besitz- und entschädigungsrechtlich komplizierter Fall. Das klagende Unternehmen wurde von den Nationalsozialisten laut Gericht als jüdisch eingestuft und musste daher 1938 sein Bankgeschäft in Berlin verkaufen. Zum Betriebsvermögen des Bankgeschäfts gehörte eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, die das Grundstück in Ostberlin besaß. 1949 wurde dieses in der neu gegründeten DDR in Volkseigentum überführt und 1992 von einem Privatinvestor gekauft.
Eine Rückgabe oder Entschädigung kommt laut Bundesverwaltungsgericht aber nicht in Frage, weil dem klagenden Unternehmen seinerzeit nicht das Grundstück selbst entzogen wurde, sondern die Beteiligung an einer anderen Firma, in deren Besitz sich die fragliche Fläche wiederum befand. Auch andere Vorschriften des Vermögensgesetzes, das Ansprüche auf Restitution von NS-Raubvermögen regelt, greifen hier demnach nicht.
Rückgabe- und Entschädigungsansprüche stehen der Entscheidung zufolge ohnehin nur den Anteilseignern einer Firma zu, nicht dem geschädigten Unternehmen als Rechtssubjekt selbst. Das gelte auch dann, wenn es wie in diesem Fall um einen Restitutionsanspruch nach Zwangsenteignung von Anteilen an Tochterunternehmen gehe, erklärte das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Die Klage des Unternehmen habe damit keinen Erfolg.
W.Moreno--AT