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Einschränkung von Tiefseefischerei im Nordostatlantik: Spanische Klage erfolglos
Spanien ist vor dem EU-Gericht in Luxemburg erfolglos gegen die Einschränkung der Tiefseefischerei in verschiedenen Gebieten des Nordostatlantiks vorgegangen. Das Gericht wies die Klage Spaniens sowie die Klagen mehrerer Fischereibetriebe aus den spanischen Regionen Asturien und Galicien am Mittwoch ab. Es ging um Meeresgebiete mit empfindlichen Ökosystemen. (Az. T-681/22 u.a.)
Die EU-Kommission beschloss 2016 besondere Auflagen für den Fischfang in der Tiefsee des Nordostatlantiks. 2022 legte sie fest, welche Regionen gesichert oder wahrscheinlich empfindliche marine Ökosysteme haben. Sogenannte Grundfanggeräte wie Schleppnetze am Meeresboden dürfen dort nicht benutzt werden.
Gegen die Festlegung dieser Gebiete wehrten sich Spanien und die spanischen Fischereibetriebe, hatten aber nun keinen Erfolg. Dem Gericht zufolge war die Kommission nicht dazu verpflichtet, jede Art von Grundfanggerät auf ihre potenzielle Folgen für die Ökosysteme abzuklopfen. Gegen die Urteile kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
T.Sanchez--AT