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Entschädigung bei Flug-Verspätung: Verbraucherschützer warnen vor EU-Reform
Verbraucherschützer haben erneut vor Folgen für Flugreisende gewarnt, sollte eine Reform der EU-Vorgaben für Entschädigungen bei Verspätungen wie geplant kommen. "Menschen, die handfeste Nachteile haben, könnten in Zukunft leer ausgehen", sagte der Referent für Fluggastrechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), André Duderstaedt, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
Auf dem Tisch liegen Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, die Schwelle für eine Entschädigung deutlich anzuheben. Diese liegt derzeit bei drei Stunden. Mit der Änderung würde eine pauschale Zahlung grundsätzlich erst ab fünf Stunden Verspätung fällig, bei Langstreckenflügen teils sogar erst ab zwölf Stunden.
Beschlossen ist die Reform noch nicht: Die 27 EU-Länder konnten sich bei einer Sitzung in der vergangenen Woche nicht auf die Änderungen einigen. Polen, das derzeit den Vorsitz im Rat der 27 Staaten innehat, treibt die Verhandlungen aber weiter voran und hofft auf eine Einigung beim Treffen der EU-Verkehrsminister am Donnerstag in Luxemburg.
Ein Kompromiss könnte auch anders aussehen als von der Kommission vorgeschlagen. Deutschland hat nach Diplomatenangaben einen Gegenentwurf eingebracht. Demnach soll die Schwelle weiter bei drei Stunden liegen, die Entschädigung aber pauschal 300 Euro betragen und damit im Schnitt geringer ausfallen.
Vzbv-Referent Duderstaedt begrüßte diesen Vorschlag grundsätzlich. Eine solche Regelung würde "sicherstellen, dass alle, die heute einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, diesen Anspruch auch weiter haben werden", sagte er. Der vzbv setze sich aber weiter für eine höhere Entschädigung ein: "Da ist das letzte Wort hoffentlich noch nicht gesprochen."
Kommt unter den 27 Ländern am Donnerstag eine Mehrheit zustande, müssen sie im Anschluss mit dem Europaparlament verhandeln. Diese Gespräche dürften erst im Herbst weiter an Fahrt aufnehmen.
O.Gutierrez--AT