-
Rekordzahl neuer EU-Patentanmeldungen - Anstieg vor allem von außerhalb Europas
-
Neuer Höchststand bei Studienabschlüssen ohne Abitur
-
Umfrage: Deutsche Exporteure sehen immer mehr Handelshemmnisse
-
Schriftsteller Salman Rushdie nennt Trump "korrupten Immobilienentwickler"
-
Odermatt scheidet aus, Braathen auf Siegkurs
-
Grüne fordern von Regierung ehrgeiziges Klimaschutzprogramm
-
Marihuana in Bürostühlen geschmuggelt: Schlag gegen Drogenbande in Nordrhein-Westfalen
-
Steinmeier kritisiert Iran-Krieg der USA und Israels als "völkerrechtswidrig"
-
Wegner entschuldigt sich für "kommunikative Fehler" nach Stromausfall im Januar
-
Spanische Filmlegende Carmen Maura spielt mit 80 Jahren erste Nacktrolle
-
Raketenalarm in fast der gesamten Ukraine - Behörden melden fünf Tote
-
Wadephul "befremdet und irritiert" über USA - Rede zu 75 Jahren Auswärtiges Amt
-
Söder: Koalition muss wichtige Reformen bis Pfingsten beschließen
-
Schwacher EU-Neuwagenmarkt im Februar - Verbrenner-Anteil weiter rückläufig
-
Durchsuchungen nach Stromnetz-Anschlag in Berlin
-
Frederiksen will weiter regieren: Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark begonnen
-
Sechs Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Tel Aviv
-
Trotz Niederlage vor Gericht: Pentagon verschärft Restriktionen für Journalisten
-
Israel fliegt weitere Luftangriffe auf Libanon - Zwei Tote laut Gesundheitsministerium
-
Kwasniok-Aus in Köln für Funkel "nachvollziehbar"
-
NHL: Stützle und die Senators siegen auch in New York
-
NBA: Orlando verliert auch gegen Liga-Schlusslicht
-
Iran-Krieg: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert Ende der Kampfhandlungen
-
Machthaber Kim: Nordkoreas Status als Atommacht ist "unumkehrbar"
-
Di Salvo bedauert Wanners Entscheidung für Österreich
-
"Sehr besonders": Brand mit Lyon zurück in Wolfsburg
-
Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark: Frederiksen strebt dritte Amtszeit an
-
Dritte Runde der Tarifverhandlungen in Chemie- und Pharmaindustrie beginnt
-
Mindestens 66 Tote bei Absturz von Militärmaschine in Kolumbien
-
SPD-Vorsitzende Bas: Debatte über neue Köpfe an der Parteispitze hat keinen Sinn
-
Israelische Armee greift Ziele im Süden der libanesischen Hauptstadt Beirut an
-
Sieg gegen Cilic: Zverev im Achtelfinale von Miami
-
EU und Australien schließen Handelsabkommen
-
IXOPAY und Zip US stellen ein „Unified Trust Layer“-Framework vor, das Händlern dabei helfen soll, Risiken im Agentic Commerce zu reduzieren
-
BioNxt tritt in die Kommerzialisierungsphase ein – mit globalem Patentschutz und US-Fast-Track-Strategie für seine sublinguale Wirkstoffplattform
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte bei Flugzeugunglück in New York
-
Netanjahu kündigt nach Telefonat mit Trump Fortsetzung der Angriffe im Iran an
-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
Kartellamt: Preisobergrenzen für Händler auf Amazon "wettbewerblich bedenklich"
Das Bundeskartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für "wettbewerblich bedenklich". Die Händler dürfen bestimmte, von Amazon vorgegebene Preisobergrenzen nicht überschreiten - das könnte ein Missbrauch nach den Vorschriften für große Digitalunternehmen und ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften sein, erklärte die Behörde am Montag. Amazon wies die Einschätzung des Kartellamts umgehend zurück.
Der US-Onlinehändler vereint laut Kartellamt rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Onlinehandel mit Waren auf sich. Amazon ist dabei mit dem eigenen Handelsgeschäft "Amazon Retail" tätig und betreibt den Onlinemarktplatz "Marketplace" - hier können Händler ihre Waren direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Nach Angaben des Unternehmens hat es rund 47.500 deutsche Verkaufspartner.
Zur Überprüfung der Preise auf seiner Plattform setzt Amazon Preiskontrollmechanismen ein. Wenn diese Mechanismen die Händlerpreise als zu hoch bewerten, werden die entsprechenden Angebote entweder ganz vom Marktplatz entfernt oder werden nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld angezeigt, wie das Kartellamt erklärte. Zudem gibt es für solche Angebote weitere Einschränkungen bei der Darstellung, zum Beispiel in der Suchergebnisliste. Hält kein Händler die Preisobergrenzen ein, erhalten die betroffenen Händler eine Nachricht, in der sie zur Anpassung an Referenzpreise aufgefordert werden, die Amazon für angemessen hält.
Diese Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber sei "grundsätzlich wettbewerblich bedenklich", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird."
Mundt kritisierte zudem, dass die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent seien. Amazon nutze für seine Preiskontrollen verschiedene Algorithmen und statistische Modelle, die auf unterschiedliche Preise und Preisbestandteile von aktuellen oder früheren Angeboten auf Amazon und von externen Wettbewerbern zurückgreifen und dynamische, wechselnde Preisobergrenzen für Händlerangebote berechnen.
All diese Mechanismen griffen in die Preisgestaltungsfreiheit ein, erklärte das Kartellamt. Die Einschränkungen seien "unangemessen und sachlich nicht gerechtfertigt". Amazon habe nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Das Unternehmen erklärte am Montag, es sei mit der Einschätzung des Kartellamts "in keiner Weise einverstanden". Kleine und mittelständische Unternehmen, die über Amazon verkaufen, "legen ihre Preise frei und unabhängig fest", betonte eine Sprecherin. Werde Amazon "daran gehindert, Kunden zu helfen, wettbewerbsfähige Angebote zu finden", führe dies zu einer "schlechten Einkaufserfahrung", da Amazon "nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise begünstigen" müsste. "Amazon zu zwingen, Kunden auf Amazon.de überteuerte Waren anzubieten, untergräbt die bestehenden EU-weiten Vorschriften."
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 festgestellt, dass Amazon über eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb verfügt und deshalb der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Dagegen klagte Amazon; der Bundesgerichtshof bestätigte die Einstufung im April 2024.
R.Chavez--AT