-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
-
Turbo-Dreierpack: Dembélé-Show bringt Les Bleus Gruppensieg
-
Eurojackpot geknackt: 87 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen
-
UNO: Über 50.000 Vermisste nach Erdbeben in Venezuela - Helfer aus dem Ausland gelandet
Haus ohne Straßenzugang: Mieter dürfen zum Parken über Nachbargrundstück fahren
Nachbarn eines Hauses ohne eigenen Zugang zur Straße müssen den dort lebenden Bewohnern erlauben, über ihr Grundstück zu fahren, um zu Hause zu parken. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil zu einem Fall aus Schleswig-Holstein. Es ging um eine Doppelhaushälfte auf einem sogenannten gefangenen Grundstück. (Az. V ZR 79/24)
Das Grundstück war ursprünglich nur mit einem Haus bebaut. Dann wurde es geteilt. Auf der hinteren Hälfte entstand in zweiter Reihe ein Doppelhaus, das aber selbst keinen Zugang zur Straße hat. Die Nachbarn auf dem vorderen Grundstück akzeptieren ein Notwegrecht. Das bedeutet, dass die Bewohner einer der Doppelhaushälften über das Grundstück fahren dürfen, um ihr eigenes Grundstück mit dem Auto zu erreichen.
Allerdings wollten sie nicht erlauben, dass die Bewohner dort entlang fahren, um auf ihrem eigenen, hinteren Grundstück zu parken. Sie zogen vor Gericht und klagten gegen die Eigentümer, welche ihre Doppelhaushälfte vermieteten.
Das Landgericht Kiel wies die Klage größtenteils ab. Das Oberlandesgericht Schleswig gab aber in der Berufung den Klägern recht. Diese müssten die Nutzung ihres Grundstücks nur soweit dulden, als sie notwendig sei, um dem hinteren Grundstück eine Verbindung zur Straße zu verschaffen. Das Parken gehöre nicht dazu - wenn die hinteren Nachbarn auch zum Parken über das Grundstück fahren dürften, wären es deutlich mehr Fahrten.
Die Eigentümer der Doppelhaushälfte wandten sich an den BGH, der die Sache anders sah als das Oberlandesgericht. Er entschied, dass das Notwegrecht auch die Zufahrt zum Zweck des Parkens umfasse. Es kommt demnach nicht darauf an, warum die Bewohner der Doppelhaushälfte mit dem Auto zu ihrem Grundstück fahren.
Sobald sie ihr eigenes Grundstück erreichen, können sie es nach Belieben nutzen - und also auch dort ihr Auto parken. Das gilt für Mieter genauso wie für die Eigentümer selbst.
Der BGH hob das Urteil aus Schleswig auf, soweit es zum Nachteil der Eigentümer der Doppelhaushälfte ausfiel. Das Urteil des Kieler Landgerichts wurde wiederhergestellt.
M.Robinson--AT