-
Ceferin übt VAR-Kritik: "Verstehe es selbst nicht mehr"
-
VfB hofft auf "schlechten" Bayern-Tag im Finale
-
US-Soldat wegen Wette mit Insiderwissen auf Festnahme von Maduro angeklagt
-
Rubio: Iranische Nationalmannschaft ist bei Fußball-WM in den USA willkommen
-
Erste internationale Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Energien in Kolumbien
-
EU-Gipfeltreffen mit Staatschefs aus Nahost zur Lage im Iran
-
Bundestag stimmt über Tankrabatt und Entlastungsprämie für Arbeitnehmer ab
-
Rentendebatte: Senioren-Union distanziert sich von Merz
-
US-Vertreter: Washington wird Putin zu G20-Gipfel in den USA einladen
-
US-Präsident Trump schließt Atomwaffen-Einsatz gegen Iran aus
-
Trump: Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon um drei Wochen verlängert
-
Sieg im Krimi: Titelverteidiger VfB erneut im Pokalfinale
-
Erfolgreicher WM-Test: DEB-Team schlägt Slowakei
-
Trump: Habe anders als Teheran beim Iran-Krieg "alle Zeit der Welt"
-
Gummersbacher Siegesserie nach elf Spielen in Berlin gerissen
-
US-Vertreter: Trump empfängt Vertreter Israels und Libanons im Weißen Haus
-
Ukraine-Kredit abgesegnet - EU-Beitritt Kiews bleibt bei Gipfeltreffen in der Ferne
-
Neue Runde direkter Gespräche zwischen Israel und Libanon in Washington
-
Unions-Steuermodell stößt in SPD auf scharfe Kritik
-
Trump vor Staatsbesuch von Charles III. in den USA: König ist "fantastischer Mann"
-
DM: Märtens mit Topzeit über 400 m Freistil
-
EU-Gipfeltreffen mit Selenskyj in Zypern begonnen
-
Pahlavi pocht auf Sturz der iranischen Führung und macht Druck auf Europäer
-
US-Organisationen warnen vor Risiken bei Reisen zur Fußball-WM in den USA
-
Iran "in die Steinzeit" bomben: Israel wartet auf "grünes Licht" von Trump
-
"NYT": Irans oberster Führer Chamenei schwer verletzt - aber "klar im Kopf"
-
Kein Zuschauerausschluss: UEFA belegt Bayern mit Geldstrafe
-
Italienische Blauhelmsoldaten ersetzen beschädigte Jesus-Statue im Libanon
-
Südafrikas Polizeichef in Korruptionsaffäre suspendiert
-
Maggie Gyllenhaal wird Jury-Vorsitzende beim Filmfestival von Venedig
-
Bayern könnte sich bei Entlastungsprämie im Bundesrat enthalten
-
Trump ordnet Zerstörung von minenlegenden Schiffen durch US-Marine in Straße von Hormus an
-
77 Jahre alt: Chef von Luxusgüterkonzern LVMH will noch lange nicht zurücktreten
-
Integrationsminister fordern von Bund Rücknahme der Einschränkungen für Sprachkurse
-
Papst Leo XIV. beendet Afrikareise mit Freiluftmesse in Äquatorialguinea
-
Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident
-
Umfrage: Bevölkerung bei Rettungsversuchen für Wal gespalten
-
Merz' Rentenäußerung stößt auch in CDU auf Unverständnis - IG Metall droht mit Protest
-
Juristisches Gutachten: Abschiebezentren außerhalb von EU können legal sein
-
"Familiäre Gründe": Cheftrainer Leal verlässt BR Volleys
-
Kredit für Ukraine abgesegnet - Selenskyj zu EU-Gipfeltreffen in Zypern gelandet
-
Tödliche Schüsse auf Mann in Bremen: Dritter Verdächtiger stellt sich
-
Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen
-
Gruppe suchte gezielt nach archäologischen Schätzen: Großangelegte Razzia
-
US-Schauspielerin Julianne Moore bekommt in Cannes Frauen-Sonderpreis
-
Mindestens 18 Menschen bei Kollision zweier Züge in Dänemark verletzt
-
Bund unterstützt Sanierung kommunaler Sportstätten
-
DFB-Stiftungen unterstützen "Ehrentag" des Bundespräsidenten
-
Auch einige SPD-Abgeordnete von Signal-Hack betroffen
-
Behindertenbeauftragte gegen Sparen bei Eingliederungshilfe - mehr Teilhabe gefordert
EuGH: Bank muss mögliche Kostenerhöhung in Kreditvertrag verständlich beschreiben
Wenn eine Bank einen Kredit vergibt und den Verbraucher nicht ausreichend über mögliche Kostenerhöhungen während der Vertragslaufzeit informiert, kann sie ihren Anspruch auf die Zinsen verlieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Polen. Die Voraussetzungen für die Erhöhung von Entgelten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Darlehens müssten im Kreditvertrag klar und verständlich beschrieben werden. (Az. C-472/23)
Der betroffene Verbraucher hatte seine Rechte an ein polnisches Inkassounternehmen abgetreten, das in Polen vor Gericht zog. Es beanstandete Verschiedenes an dem Kreditvertrag über umgerechnet etwa 9000 Euro. Unter anderem sei nicht klar angegeben, wann und wie Kosten etwa für Provisionen oder Verwaltungsdienstleistungen wie das Ausstellen von Bescheinigungen erhöht werden könnten. Bei solchen Verstößen sei im polnischen Recht vorgesehen, dass der Anspruch auf die vereinbarten Zinsen und Kosten verlorengehe.
Das polnische Gericht fragte den EuGH, ob die Bank gegen ihre Informationspflicht verstoßen habe und ob der Verlust des Anspruchs auf die Zinsen mit dem EU-Recht vereinbar sei. Dieser antwortete nun, dass die Informationspflicht hier verletzt sein könne - und zwar dann, wenn der Durchschnittsverbraucher nicht überprüfen könne, ob die Bedingungen für eine Entgelterhöhung eintreten und wie sie sich auswirken.
Dann könne der Betroffene den Umfang seiner Verpflichtungen nicht abschätzen, erklärte der EuGH. Die in Polen vorgesehene Sanktion hält der EuGH unter solchen Umständen für verhältnismäßig. Ob die Bank im konkreten Fall ausreichend informierte, muss nun das polnische Gericht prüfen. Die Bank machte Kostenerhöhungen abhängig von wirtschaftlichen Indikatoren wie etwa der Inflation oder den von der Nationalbank festgelegten Zinssätzen.
H.Gonzales--AT