-
Kretschmer kritisiert Brandmauer zu AfD: "Müssen mit jedem reden"
-
Wirtschaftsministerin Reiche: Keine Maßnahmen gegen hohe Spritpreise geplant
-
Mehr Autos pro Einwohner: Pkw-Dichte in Deutschland nimmt weiter zu
-
Nach Geisterfahrer-Unfall in Hessen: Zwölfjährige stirbt an Verletzungen
-
HSV holt Stürmer Daka
-
Rückkehr nach Miami? Link zu James-PK stiftet Verwirrung
-
Neue US-Zölle gegen Brasilien in Kraft - Brasília will verhandeln
-
Verheerender Waldbrand im Süden Frankreichs unter Kontrolle
-
78-Jähriger tot in Dortmunder Wohnhaus entdeckt - Verdächtiger festgenommen
-
Bürgermeister: New York kann Israels Regierungschef Netanjahu nicht festnehmen
-
"Typen fehlen": Podolski kritisiert Mentalität der DFB-Elf
-
Radsport: Dopingtests am Tour-Ruhetag
-
Studie: Investitionen in deutsche Startups im ersten Halbjahr weiter gestiegen
-
Yamals Boxershort sorgt in Deutschland für Ausnahmezustand
-
Mexikos Torwart-Ikone Ochoa beendet Fußballkarriere
-
Mehrheit der Rentnerinnen erhält gesetzliche Altersbezüge unter Armutsgrenze
-
Iran-Krieg: Hegseth schätzt Kosten auf 37,5 Milliarden Dollar - USA greifen erneut an
-
Bayern-Jungstar Bischof: "Will nächsten Schritt machen"
-
"Schade, ihn zu verlieren": Evenepoel hadert mit Lipowitz-Aus
-
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze: BSW wird "gemeinsame Sache" mit AfD machen
-
Hegseth schätzt bisherige Kosten des Iran-Krieges auf 37,5 Milliarden Dollar
-
Regierung will Beauftragten für Opfer von Terrorakten
-
Steinmeier bei Gedenken zu zehntem Jahrestag von OEZ-Attentat in München
-
Polizeistation in Hitlers Geburtshaus in Braunau wird eröffnet
-
SPD-Generalsekretär Klüssendorf bringt zusätzliche Schuldenaufnahme ins Spiel
-
US-Armee meldet "elfte Nacht in Folge" Angriffe auf den Iran
-
Hunderte Menschen fliehen vor neuem Waldbrand in Südfrankreich
-
Trump will in zwei Jahren Generika-Medikamente mit 100 Prozent Zoll belegen
-
Marokko fordert Aufklärung nach Tod von Staatsbürger bei Polizeieinsatz in Italien
-
Drogenbeauftragter Streeck begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
-
Nach tagelangen Protesten: Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
-
Trump sagt libanesischem Präsidenten Unterstützung bei Friedensbemühungen mit Israel zu
-
Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinbruch
-
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
-
Frankreich beschließt als erstes EU-Land Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Frankreich beschließt Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
-
Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
-
"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinverletzung
-
Trump: USA sind mit Iran "noch lange nicht fertig" - Atomanlage Pickaxe Mountain mögliches Ziel
-
Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben
-
Guterres reist diese Woche nach Syrien - Erster Besuch eines UN-Chefs seit 2009
-
Trump will bei sich bei Blockade saudiarabischer Häfen um Huthis "kümmern"
-
Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug
-
Neuer Premier Burnham kündigt Kostensenkungen für Briten an
-
Tour-Aus für Lipowitz: Sturzdrama überschattet Zeitfahren
-
Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten
Gesetzgeber muss Pflegebeitrag von Kinderzahl abhängig machen
Bei der Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung muss der Gesetzgeber nach der Zahl der Kinder von beitragspflichtigen Eltern unterscheiden. Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es trug dem Gesetzgeber auf, die Beiträge zur Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 neu zu regeln. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)
Nach Karlsruhe gezogen waren mehrere Mütter und Väter. Zudem legte das Sozialgericht Freiburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor. Bereits im Jahr 2001 hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im sogenannten Pflegeurteil entschieden, dass Eltern gegenüber Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Kinderlose zahlen darum seit 2005 einen Zuschlag, der zum Jahr 2022 noch einmal erhöht wurde.
Nun machte das Gericht deutlich, dass auch zwischen Familien mit einem Kind und solchen mit mehreren Kindern unterschieden werden müsse. Eltern mit mehr Kindern würden "beitragsrechtlich lediglich in dem gleichen Maße besser gestellt" wie Eltern mit weniger Kindern, "obwohl der wirtschaftliche Erziehungsmehraufwand mit wachsender Kinderzahl steigt", erklärte es. "Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein."
Das bedeutet aber nicht, dass Menschen ohne Kinder und mit nur einem Kind in Zukunft zwangsläufig höhere Beiträge zahlen müssen, um kinderreiche Familien zu entlasten. "Der Gesetzgeber kann sich auch zu einer Steuerfinanzierung entschließen", erklärte das Gericht. Laut Grundgesetz sei es weder ge- noch verboten, die gesetzliche Sozialversicherung teilweise aus Steuermitteln zu finanzieren.
Der Erste Senat entschied am Mittwoch außerdem über Verfassungsbeschwerden, die eine Entlastung von Eltern bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung forderten. Diese Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen.
Durch die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente habe der Gesetzgeber bereits einen ausreichenden Ausgleich für die wirtschaftliche Mehrbelastung von Eltern geschaffen, begründete das Gericht seine Auffassung. Auch bei der Krankenversicherung seien Eltern nicht benachteiligt, weil Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos versichert sind.
Der Geschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, reagierte erfreut auf die Entscheidung. "Teilerfolg für die Familienverbände", erklärte er. Der Familienverband und der Familienbund der Katholiken hatten die Verfassungsbeschwerden unterstützt.
A.Williams--AT