-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
Urteil: Unternehmen mit Medikament in Prüfphase kann Vertrieb nicht verbieten
Ein Pharmaunternehmen, das ein Arzneimittel gegen Krebserkrankungen entwickelt und noch in der Prüfphase steckt, kann nicht den Vertrieb von Medikamenten eines anderen Unternehmens ohne behördliche Zulassung unterbinden. Es besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Ein potenzielles Wettbewerbsverhältnis reicht demnach nicht aus. (Az.: 6 U 188/24)
In dem Eilverfahren stritten zwei Parteien über die Zulässigkeit der Herstellung und des Vertriebs von Medikamenten zur Behandlung bei Tumorerkrankungen bei Kindern. Die Beklagte vertreibt ein entsprechendes Medikament ohne behördliche Zulassung. Auf der Klageseite befand sich ein Unternehmen, das sich mit seinem Medikament zur Behandlung dieser Erkrankungen gerade in der Prüfphase befindet.
Das Landgericht Frankfurt urteilte in erster Instanz, dass die Beklagte diese Arzneimittel in Deutschland ohne eine behördliche Zulassung nicht in den Verkehr bringen dürfe. Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht nun auf. Das klagende Unternehmen hat demnach keinen Anspruch auf Unterlassung, weil beide Firmen nicht in einem konkreten Wettbewerb zueinander stehen.
Das klagende Unternehmen befinde sich mit seinem Medikament noch in der Prüfphase, Zulassungen gebe es nicht. Der beabsichtigte Markteintritt hänge noch von vielen Faktoren ab, welche die Klägerin nur teilweise beeinflussen könne. Ihr gehe es um die Sicherung des Prüfverfahrens mit Blick auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Probanden.
Es sei zwar elementar, auf eine ausreichend große Zielgruppe zurückgreifen zu können, die noch nicht mit den Medikamenten des beklagten Unternehmens behandelt worden sei. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründe das aber nicht.
F.Wilson--AT