-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt im September voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
-
Niedrige Füllstände: Reiche ordnet mehr Gaseinspeicherung an
-
Israelischer Minister: "Terrorist" wollte Flydubai-Flugzeug zum Absturz bringen
-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
Urteil zu Künstlersozialversicherung: Tattoo kann "Gesamtkunstwerk" sein
Flamenco-Bühnentanz ist laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kunst - und eine Flamencotänzerin daher Künstlerin. Gleiches kann im Einzelfall auch für eine Tätowiererin gelten, wie das Gericht in Kassel in zwei am Freitag bekanntgegebenen Urteilen zur Sozialversicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) entschied. Mit einem dritten Urteil lehnte das BSG die KSK-Versicherung einer Hochzeitsrednerin ab. (Az. B 3 KS 1/23 R, B 3 KS 1/22 R und B 3 KS 2/22 R)
Die KSK soll Künstler und Publizisten sozial absichern, die oft freiberuflich und für wechselnden Auftraggebern tätig sind. Als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Tätowierer können sich meist nicht in der KSK versichern. Nach ständiger Rechtsprechung gilt dies als eine eher handwerkliche Tätigkeit, es gab aber bereits Ausnahmen. Diese Rechtsprechung hat das BSG nun aber konkretisiert und erweitert. Danach haben Tätowierer ebenfalls Zugang zur KSK, wenn sie eine künstlerische Ausbildung haben und "der Entwurf des individuellen Motivs und dessen Umsetzung in einem Tattoo als Unikat zu einem Gesamtkunstwerk verwoben sind". Die Umsetzung "kreativer Ideen" reiche nicht.
Die Klägerin ist diplomierte Designerin und arbeitet als Tätowiererin in Hamburg. Nach Überzeugung des BSG waren bei ihr diese Voraussetzungen erfüllt. Die Richter warnten gleichzeitig aber vor falschen Hoffnungen: "Nach wie vor ist nicht jedes Tattoo Kunst und nicht jeder Tätowierer Künstler."
Im Fall der Flamencotänzerin betonte das BSG, dass Tanz darstellende Kunst und daher auch Flamenco "als Kunst anzuerkennen" sei. Abzugrenzen sei dies allerdings von Tanzsport und Freizeit. Die Klägerin trete aber als Bühnentänzerin auf und bilde überwiegend Bühnentänzerinnen aus. Daher sei sie in der KSK zu versichern.
Die dritte Klägerin arbeitet als Hochzeitsrednerin und freie Zeremonienleiterin im Raum Stuttgart. Dies sei "keine künstlerische Tätigkeit", urteilte das BSG. Aber auch als Publizistin sei sie nicht versichert. Denn anders als etwa bei Schriftstellern und Journalisten seien Hochzeitsreden "schon ihrem Zweck nach nicht auf eine Verbreitung in der Öffentlichkeit" gerichtet.
D.Lopez--AT